Rürup Rente

Begünstigt sind ab 2005 die Rürup-Renten , die eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorsehen und deren Ansprüche nicht beleihbar, vererblich, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind. Die Beiträge sind im Jahr 2005 zu 60 Prozent absetzbar und zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR für Verheiratete begrenzt.
Bei der Rürup Rente ist die Rentenzahlung mit dem neuen Besteuerungsanteil steuerpflichtig, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Im Jahr 2005 beträgt dieser Besteuerungsanteil - wie oben dargestellt - 50 Prozent. Bei höheren Einzahlungen bis 40.000 EUR bei Verheirateten p.a. werden Einmalbeiträge überwiegen, da für eine langfristige Zahlungsverpflichtung kein Vorteil beim Beitragszahler entsteht und er sich ohne steuerliche Nachteile jedes Jahr wieder neu entscheiden kann, ob und wie viel er in die Rürup-Rente investieren will. Für Leibrenten aus Rürup-Renten ab 1.1.2005 wird der zu versteuernde Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3a aa EStG von 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren mit Wirkung ab 1.1.2005 für alle Neufälle mit Rentenbeginn in 2005 auf 50 Prozent, bei Rentenbeginn in den Jahren 2006 bis 2020 um jeweils weitere 2 Prozent erhöht; ab 2021 bis 2039 um jeweils 1 Prozent, so dass ab 2040 100 Prozent erreicht sind. Sind die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Beitrag inkl. Prämien für die Zusatzversicherung als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 1 EStG n.F. steuerlich abgesetzt werden.
Für potenzielle Erben bleibt bei der Rürup-Rente auf keinen Fall etwas übrig. Ausnahmen sind Ehepartner und die eigenen Kinder, für die ein Hinterbliebenenschutz integrierbar ist. Dieser besteht allerdings nur dann, wenn Kindergeld beansprucht werden kann. Sobald die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen oder das Höchstalter für den Kindergeldbezug von 27 Jahren überschritten haben, kann an sie nicht mehr vererbt werden.
Die Rürup-Rente wird außerdem - im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan - auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist. Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen. Für die Rentenversicherungstarife gilt ab Jahresbeginn 2005 eine neue Sterbetafel, in der sich die gestiegene Lebenserwartung deutlicher widerspiegelt als bisher. In der Konsequenz wird bei Neuvertragsabschlüssen ein höherer Beitrag zu zahlen sein, um die gleiche garantierte Rente erhalten zu können. Dies ist insbesondere für Frauen nachteilig, denn sie werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und mussten deshalb bereits einen höheren Beitrag bezahlen. Unisextarife sind bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen, im deutlichen Unterschied zur Riester-Rente . Dort werden Unisextarife ab 2006 verbindlich vorgeschrieben.
Als Konsequenz stellt sich eine sehr differenzierte Betrachtung der Rürup -Rentenangebote dar. Für Frauen dürften sie nachteiliger sein als für Männer, für Singles wiederum interessanter als für kinderreiche Familien, die sicherlich mit der Riester-Rente besser gefördert werden. Eine vergleichbare Familienkomponente gibt es bei der Rürup-Rente im Übrigen nicht.
Praxis-Tipp
Daraus ergibt sich in der Konsequenz, dass die private Basisrente à la Rürup die bessere Lösung für Singles männlichen Geschlechts ist. Bei variabler Einzahlungshöhe - eine laufende jährliche Beitragsentrichtung ist nicht erforderlich - bietet die Rürup-Rente auch eine entsprechende Flexibilität und kann daher den aktuellen finanziellen Spielräumen angepasst werden. Ein Anpassungsautomatismus in Form von dynamischen Erhöhungen ist nicht vorgesehen. Dafür ist die private Basisrente à la Rürup Hartz-IV-fest, d.h. das angesammelte Kapital bleibt beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt.
Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet Vorgaben und Voraussetzungen, die in Rürup-Renten enthalten sein müssen:
 Rürup Rente   - Bildgrafik Pfeil Es müssen lebenslange Rentenleistungen garantiert werden.
 Rürup Rente   - Bildgrafik Pfeil Es darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Leistung in Anspruch genommen werden.
 Rürup Rente   - Bildgrafik Pfeil Die Leistungen sind grundsätzlich nur an den Versicherten selbst auszuzahlen, wobei allerdings eine begrenzte Vererbbarkeit durch den Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung zulässig ist.
 Rürup Rente   - Bildgrafik Pfeil Diese Vererbbarkeit erstreckt sich allerdings nur auf Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder.
 Rürup Rente   - Bildgrafik Pfeil Der Vertrag darf nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.

Anfrageformular

Rürup Rente

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Rürup Rente

Beitrag monatl.:
Euro
Laufzeit:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Info Service

Anzeigen

Partnerseiten

Hier könnte Ihr Partnerlink zum Thema
" Rürup Rente "
stehen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Rürup Rente

Riester Rente

Die Riester -Förderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich. Sie setzt voraus, dass die Altersvorsorgebeiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers stammen. BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung sogenannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Versorgungszusage des Arbeitgebers die Leistungen aus diesen Eigenbeiträgen umfasst. Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden.

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird. Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der Garantiezeit in der Regel verloren.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung (F RV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter als die FLV. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit eine Kapitalabfindung gewählt werden. Der Ablauf kann variabel gehandhabt werden, wobei sowohl eine Vorverlegung als auch eine Verlängerung je nach Wunsch des VN optional möglich ist (flexibler Ablauf).

Anzeigen

Fremdwährungs Rentenfonds

Wurde bei Standardrentenfonds in Heimatwährung schon häufiger der echte Vorteil eines Engagements auf Fondsbasis in Frage gestellt, lässt sich ein Fremdwährungsanleihendepot meist nur bei großen Vermögen mit Einzeltiteln aufbauen. Fremdwährungsrentenfonds gibt es sowohl auf einzelne Währungen oder Länder fixiert, wie auch international gemischt. Verdeutlicht man sich, dass während der Asienkrise manche asiatische Währung bis zu 70 Prozent ihres Wertes einbüßte, kann man sich den Einfluss auf ein Anleiheengagement gut vorstellen. Recht hohe Popularität haben nach wie vor internationale Rentenfonds , bei denen das Management die Auswahl und Gewichtung der Währungen, Bonitäten und Laufzeiten im Anleihebereich übernimmt.

Private Rentenversicherung

Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen , die als Altverträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sowie Ansparleistungen aus versteuertem Einkommen sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt.