Riester Rente
Die Riester-Rente wird seit 2002 als staatlich geförderte Altersversorgungsmaßnahme angeboten. Sie wurde geschaffen, um die
Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen zu können. Deshalb richtet sich die Förderung primär an diejenigen, für die die
Rentenreduzierung spürbare Einschnitte in der Rentenhöhe zu Rentenbeginn bedeutet.
Zunächst wurde die Riester-Rente allgemein abgelehnt und als zu kompliziert verschrien; erst nachdem der Modus der Förderung und
Beantragung vereinfacht und durch das AltEinkG das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung beseitigt wurde, ist auch die
Riester-Rente ein Erfolgsmodell. Allein im Jahr 2006 wurden rund 2,4 Mio. neue Riester -Verträge abgeschlossen. Damit haben
per 31.12.2006 ca. 8 Mio. Bundesbürger durch die Riester -Förderung die entstandene Rentenlücke zumindest zu schließen begonnen.
Die Riester-Rente galt nach ihrer Einführung lange Zeit als Fehlkonstruktion und Rohrkrepierer. Nachdem aber 2005 Verbesserungen
vorgenommen wurden, stiegen Akzeptanz und Nachfrage sprunghaft an. Das Antragsverfahren wurde vereinfacht, die Provisionen für den
Vertragsabschluß wurden nur noch auf fünf statt ursprünglich zehn Jahre verteilt, die Zulagenförderung erhöht sich von Jahr zu Jahr.
Der § 7 AltEinkG verpflichtet die Anbieter von Riester -Produkten zu folgenden schriftlichen Informationen:
Angabe der effektiven Gesamtrendite, der Kalkulationsgrundlagen und Renten vor Vertragsabschluss.
Jahresstandsabrechnungen mit Angaben zu der Verwendung der eingezahlten Beiträge, dem daraus gebildeten
Kapital, den einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, erwirtschaftete Erträge.
Bei Umwandlung eines bestehenden Vertrags in einen Altersvorsorgevertrag werden die bis zum
Umwandlungszeitpunkt gezahlten Beiträge und erzielten Erträge mitgeteilt.
Jahresberichte müssen darüber informieren, inwieweit der Anbieter ethische, soziale und ökologische
Aspekte bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt.
Kunden sollten bei Riester -Rentenversicherungen insbesondere darauf achten, dass der Anbieter u. a. folgende Angaben und
Informationen mitteilt:
Angaben zur Höhe der Rente
- aus gleichbleibenden Kundenbeiträgen
- aus steigenden Kundenbeiträgen
- aus den entsprechenden Zulagen
- aus steigenden Kundenbeiträgen und den Zulagen.
Angaben über das Sparguthaben im Vertragsverlauf
- aus den Kundenbeiträgen
- aus den Zulagen
- aus den Kundenbeiträgen und den Zulagen.
