Rentenversicherung (RV)
Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten
sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand). Die Rentenversicherung gliedert sich organisatorisch in
Bundes- und Regionalträger. Bundesträger sind die "Deutsche Rentenversicherung Bund" und die "Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See". Der Name der Regionalträger besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung " und einen Zusatz für
die jeweilige regionale Zuständigkeit.
Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die
Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung
(z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.
Ferner ist dieser Bundesträger auch zuständig für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und
Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR und die Berechnung und Auszahlung der Zulagen bei der zulagengeförderten
Altersvorsorge (Zentrale Zulagenstelle).
Die Rentenversicherung ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung
oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der Rentenversicherung sind:
Zahlen von Renten und Zusatzleistungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner.
Für Versicherte, an die seit dem 1.1.2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird, ergibt sich der zuständige
Rentenversicherungsträger aus folgender Quotierung:
55% der Versicherten werden den Regionalträgern,
40% der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Bund und
5% der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Hierbei werden zunächst Versicherte in
knappschaftlichen Tätigkeiten,
Beschäftigungen bei der Deutschen Bahn AG und ausgegliederten Unternehmen,
Beschäftigungen in der Seeschifffahrt und Seefischerei
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Anschließend erfolgt die Aufteilung der übrigen Versicherten entsprechend der o. a. Quote. Für Versicherte, an die am 31.12.2004
bereits eine Rentenversicherungsnummer vergeben war (Bestandsversicherte), bleibt der an diesem Tag zuständige
Rentenversicherungsträger (ehem. Bundes- oder Landesversicherungsanstalt bzw. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder
Seekasse) in Form eines Sonderrechtsnachfolgers weiterhin zuständig. Über ein Ausgleichsverfahren soll in einem Zeitraum von
15 Jahren auch bei den Bestandsversicherten die Verteilung von 45 % zu 55 % zwischen den Bundes- und Regionalträgern hergestellt
werden.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalträger richtet sich nach der Reihenfolge:
1. Wohnsitz,
2. gewöhnlicher Aufenthalt,
3. Beschäftigungsort,
4. Tätigkeitsort
