Rentenversicherung (RV)

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand). Die Rentenversicherung gliedert sich organisatorisch in Bundes- und Regionalträger. Bundesträger sind die "Deutsche Rentenversicherung Bund" und die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See". Der Name der Regionalträger besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung " und einen Zusatz für die jeweilige regionale Zuständigkeit.
Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.
Ferner ist dieser Bundesträger auch zuständig für die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR und die Berechnung und Auszahlung der Zulagen bei der zulagengeförderten Altersvorsorge (Zentrale Zulagenstelle).
Die Rentenversicherung ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der Rentenversicherung sind:
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Zahlen von Renten und Zusatzleistungen
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner.
Für Versicherte, an die seit dem 1.1.2005 erstmalig eine Rentenversicherungsnummer vergeben wird, ergibt sich der zuständige Rentenversicherungsträger aus folgender Quotierung:
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil 55% der Versicherten werden den Regionalträgern,
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil 40% der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Bund und
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil 5% der Versicherten werden der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Hierbei werden zunächst Versicherte in
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil knappschaftlichen Tätigkeiten,
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Beschäftigungen bei der Deutschen Bahn AG und ausgegliederten Unternehmen,
 Rentenversicherung (RV)   - Bildgrafik Pfeil Beschäftigungen in der Seeschifffahrt und Seefischerei
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Anschließend erfolgt die Aufteilung der übrigen Versicherten entsprechend der o. a. Quote. Für Versicherte, an die am 31.12.2004 bereits eine Rentenversicherungsnummer vergeben war (Bestandsversicherte), bleibt der an diesem Tag zuständige Rentenversicherungsträger (ehem. Bundes- oder Landesversicherungsanstalt bzw. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt oder Seekasse) in Form eines Sonderrechtsnachfolgers weiterhin zuständig. Über ein Ausgleichsverfahren soll in einem Zeitraum von 15 Jahren auch bei den Bestandsversicherten die Verteilung von 45 % zu 55 % zwischen den Bundes- und Regionalträgern hergestellt werden.
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalträger richtet sich nach der Reihenfolge:
1. Wohnsitz,
2. gewöhnlicher Aufenthalt,
3. Beschäftigungsort,
4. Tätigkeitsort

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Kurzläufer Rentenfonds

Unter diesem Begriff fasst man alle Rentenfonds zusammen, die ihr Depot mit Anleihen nur noch kurzer Restlaufzeit bestücken. Die Zinsänderungsrisiken werden bei solchen Fonds stark gemindert. Im Fondsnamen wird dann häufiger ein K für kurz oder der Begriff SHORT TERM eingefügt. Die langfristige Rendite dieser Fonds liegt unterhalb der Standardrentenfonds, die kurzfristigen Kursschwankungen sind jedoch auch deutlich geringer. Meist kommt die Rendite dieser Fonds eher einem Geldmarktfonds recht nahe. Eine sehr beliebte und volumenstarke Kategorie unter den Rentenfonds ist das Segment der Rentenlaufzeitfonds. Bei diesen wird bei Fondsauflage bereits ein Zeitpunkt festgelegt, wann der Fonds wieder aufgelöst wird und die Anleger ihr Geld zurückerhalten.

Riester Rente

Bei der fondsgebundenen Tarifform einer Riester -Rentenversicherung beträgt die Garantieleistung die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zum Rentenbeginn. Das Anlagerisiko trägt der Kunde bis auf diese gesetzliche Mindestgarantie selbst. Hinzu kommen höhere Verwaltungskosten. Die Kostenstruktur ist wie bei allen Fondspolicen intransparent und doppelt - in dem Sinne, dass man für Verwaltung und Vertrieb der Police und zusätzlich für das Fondsmanagement Gebühren zahlt, ohne zu wissen, für was man wie viel entrichtet.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Vor Rentenbeginn werden die Erträge aus dem Sondervermögen des Anlagestocks der Fondsgebundenen Rentenversicherung bei der Überschussbeteiligung nicht erfasst, da hieran die Versicherungsnehmer unmittelbar beteiligt sind. Ansonsten kommen die von uns erwirtschafteten Überschüsse zum überwiegenden Teil den Versicherungsnehmern zugute. Der übrige Teil wird an die Aktionäre ausgeschüttet bzw. den Rücklagen des Unternehmens zugeführt. Die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung legt die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen fest.

Private Rentenversicherung

Für die privaten Rentenversicherungen gilt seit dem 01.01.2005 die Sterbetafel DAV 2004R, die die bis dahin gültige DAV 1994R ersetzt. Alle Unternehmen, die diese alte Sterbetafel benutzen, sind verpflichtet, die neue DAV 2004R anzuwenden. Die Erstellung neuer Tafeln war aus Sicht der Versicherer notwendig, weil die Lebensversicherer aufgrund der immer schnelleren Steigerung der Lebenserwartung immer länger Leibrenten zahlen müssen, was rechnerisch Verluste erbracht hätte.

Rürup Rente

Die Rürup-Rente wird außerdem - im Gegensatz zu einer privaten Rente mit zeitlich begrenzter Leistungsphase oder einem Fondsauszahlplan - auch dann weitergezahlt, wenn der selbst aufgebaute Kapitalstock des Rentners komplett aufgebraucht ist. Im Gegenzug kommt der verbleibende Betrag des individuell angesammelten Vorsorgekapitals bei der neuen Basisrente allerdings in vollem Umfang der Versichertengemeinschaft zugute, wenn die versicherte Person früher stirbt als statistisch angenommen.

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