Rentenfonds (RF)

Standard- Rentenfonds waren lange Zeit die Favoriten bei deutschen Fondsanlegern. Im Vordergrund standen die Sicherheit und regelmäßige Auszahlungen. Inzwischen hat sich das Angebot stark aufgesplittet. Wie die jeweiligen Fonds-Konstruktionen in ihrem Chancen-Risiko-Profil einzuordnen sind, zeigt der folgende Beitrag.
Im Jahr 1966 wurden die ersten deutschen Rentenfonds aufgelegt und bildeten neben den Offenen Immobilienfonds über Jahrzehnte das Hauptabsatzprodukt der deutschen Investmentindustrie. Das Streben nach Sicherheit, insbesondere der Anleger der Kriegsgeneration, spiegelt sich hier besonders wider. Der Investmentgedanke ist gekennzeichnet durch das Prinzip der Risikostreuung und die Möglichkeit, auch Wertpapiere in Bruchteilen von Anteilen erwerben zu können. Im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere liegt das Streben nach Risikostreuung nicht unbedingt auf der Hand, handelt es sich doch um Wertpapiere, die einen festen Zins versprechen und am Ende der Laufzeit die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals garantieren. Die Funktionsweise selbst eines Standardrentenfonds ist jedoch komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Insbesondere die Zinsempfindlichkeit des Anlageergebnisses wird häufig von Anlegern unterschätzt. Speziell im Jahr 1994, als es zu einem globalen Zinsanstieg kam, wurde manchem Anleger und Berater drastisch vor Augen geführt, dass in bestimmten Kapitalmarktphasen selbst zweistellige Verluste im Bereich der als sicher geltenden Rentenfonds auftreten können. Auch die Aufsplittung der Produktkategorie Rentenfonds in immer speziellere Segmente führte in den letzten Jahren zu einem erhöhten Beratungsbedarf in diesem Segment.
Dem Fondsmanagement eines Rentenfonds stehen verschiedene Stellgrößen für die Bestimmung des Anlageerfolges zur Verfügung.
 Rentenfonds (RF)   - Bildgrafik Pfeil Rendite der Anleihen
 Rentenfonds (RF)   - Bildgrafik Pfeil Laufzeit
 Rentenfonds (RF)   - Bildgrafik Pfeil Duration
 Rentenfonds (RF)   - Bildgrafik Pfeil Rating
 Rentenfonds (RF)   - Bildgrafik Pfeil Währung
Der grundsätzliche Unterschied zwischen einer einzelnen Anleihe und einem Standardrentenfonds ist das Fehlen einer Endfälligkeit des Fonds. Ein kleiner Unterschied, der jedoch drastische Einflüsse auf das Anlageergebnis haben kann. Während bei einer Bundesanleihe am Ende der Laufzeit die Anleihe zu 100 Prozent getilgt wird, und ein Kursrisiko per Endfälligkeit damit quasi wegfällt, besteht ein Fonds aus einem meist dynamischen Portfolio von dutzenden, manchmal sogar hunderten verschiedener Anleihen. Da diese unterschiedliche Zins- und Tilgungstermine haben, ist der Verlauf des Rentenfondskurses vom Zusammenwirken der Anleihen im Portfolio abhängig.
Da Anleihen mit den verschiedensten Rückzahlungsdaten erworben werden, ist die Beurteilung eines Rentenfonds anhand eines Rechenschaftsberichtes recht schwer.
Praxis-Beispiel
Je länger eine Anleihe an Restlaufzeit aufweist, desto höher ist die sog. Zinsempfindlichkeit. Eine im Februar 1990 emittierte 10-jährige Bundesanleihe (Ausgabekurs 100 Prozent) verlor während der Kuwaitkrise innerhalb weniger Tage über 5 Prozent an Kurswert, da der Kapitalmarktzins sich stark erhöhte. Dieses Risiko wird Kursrisiko einer Anleihe genant und kann in einzelnen Jahren so stark ausfallen, dass der Zinsertrag dieses Jahres den Verlust zwar mindert, jedoch nicht wettmachen kann.
Zur leichteren Beurteilung von Rentenfonds gehen immer mehr Fondsgesellschaften dazu über, das Gesamtdepot eines Rentenfonds zu bewerten und zu veröffentlichen. Damit wird der Berater in die Lage versetzt, die potenziellen Kursrisiken eines Rentenfonds bei Zinsänderungen zu erfassen.

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Rürup Rente

Leibrenten aus Rürup-Renten ab 1.1.2005 wird der zu versteuernde Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3a aa EStG von 27 Prozent bei Rentenbeginn mit 65 Jahren mit Wirkung ab 1.1.2005 für alle Neufälle mit Rentenbeginn in 2005 auf 50 Prozent, bei Rentenbeginn in den Jahren 2006 bis 2020 um jeweils weitere 2 Prozent erhöht; ab 2021 bis 2039 um jeweils 1 Prozent, so dass ab 2040 100 Prozent erreicht sind. Sind die oben stehenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Beitrag inkl. Prämien für die Zusatzversicherung als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 1 EStG n.F. steuerlich abgesetzt werden.

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Riester Rente

Rentenversicherungsverträge dominieren ganz deutlich bei den abgeschlossenen Riester -Verträgen. Grund dafür mag sein, dass landläufig fast immer nur von der Riester-Rente gesprochen wurde und dadurch viele automatisch Rentenversicherungen meinten - obwohl natürlich von Anfang an auch Fonds- und Banksparpläne erhältlich waren. Rentenversicherungen sind weniger flexibel als Fonds- und Banksparpläne, die Abschlusskosten sind oftmals deutlich höher und auch bei den Verwaltungskosten sollte auf günstige Anbieter geachtet werden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung verbleiben die Erträge aus dem Sondervermögen im Anlagestock und erhöhen den Wert der Anteile. Daneben erzielen wir vor Rentenbeginn Überschüsse aus dem Risiko- und dem Kostenergebnis. Die Überschüsse sind umso größer, je günstiger der Risikoverlauf ist und je sparsamer wir wirtschaften. Bei Einschluss von Zusatzversicherungen können weitere Überschüsse ggf. auch aus dem Kapitalanlageergebnis hinzukommen.

Rentenversicherung

Leistungen aus der Rentenversicherung werden bei Eintritt eines Leistungsfalles erbracht, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Darüber hinaus ist es bei einigen Leistungen erforderlich, dass bestimmte persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben. Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können jedoch nur dann freiwillig versichert werden, wenn sie mindestens für fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Private Rentenversicherung

Wie kaum ein anderes Thema hat sich die Altersversorgung in den vergangenen Jahren als ein zentrales Thema des Financial Planning entwickelt. Im Ruhestand ergeben sich in den meisten Fällen Differenzen im Vergleich zwischen den Einkünften während des Berufsleben und denen im Ruhestand. Diese Versorgungslücke gilt es im Rahmen der Planung frühzeitig zu quantifizieren und durch eine entsprechende Vermögensanlagepolitik zu schließen. In Deutschland verteilen sich die Altersruhegelder bisher zu 80 Prozent auf die gesetzlichen Rentenversicherung , zu 14 Prozent auf die privaten Altersversorgung und zu 6 Prozent auf die betrieblichen Altersversorgung.