In die Private wechseln
Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(48.150 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich),
kann er entweder sofort in die Private wechseln, oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und
des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt
sein werden, wechseln.
Die nach heutigem Recht freiwillig GKV-Versicherten verlieren ihren Status und müssen länger als Versicherungspflichtige in der
GKV bleiben, wenn sie noch keine drei aufeinander folgenden Kalenderjahre mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze
gelegen haben.
Die Dreijahresregelung gilt allerdings in folgenden Fällen nicht:
Für Arbeitnehmer, die am Stichtag 2.2.2007 bereits PKV -versichert waren sowie
für Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, um in
die Private zu wechseln.
