IKK Private

Träger der gesetzlichen Krankenkassen sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), oder alternativ Innungskrankenkassen (IKK Private), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, See- Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Lassen Sie sich von unseren Experten kostenlos weitere Informationen zur IKK Privateanfertigen und sparen Sie Versicherungsbeiträgen durch einen individuellen Vergleich.

Anfrageformular

Private

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Private

wie versichert:
wo versichert:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "IKK Private ".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Private

Anbieter Private

Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einem Private Anbieter wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden. Sie sind die Hauptträger des Solidargedankens, wonach besser Betuchte die Schwächeren mit ihren günstigeren Beiträgen mitfinanzieren sollen.

Anzeigen

Private für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der Private versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Billigste Private

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich.
Vergleichen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich zwischen allen Private Anbietern und finden Sie die billigste Private.

In die Private wechseln

Ab 2009 gilt, dass Neukunden der Private ohne Einschränkung den Anbieter wechseln können. Anders als heute nehmen die Versicherten ihre Alterungsrückstellungen künftig zumindest zum Teil mit, begrenzt auf die Altersrückstellungen, die den Basistarif umfassen. Dies verbilligt die Prämien beim neuen Anbieter. Das neue Unternehmen muss den Wechselwilligen im Umfang des Basistarifs aufnehmen und darf keine Risikozuschläge erheben.
Der Versicherte muss dabei nicht in den Basistarif wechseln . Er kann auch in andere Normaltarife übertreten, auch dann erhält er die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs.

Private für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.