Allianz Private

Die Allianz Private AG (APKV) hat eine neue Tarifgeneration unter dem Namen AktiMed® vorgestellt. In den drei Leistungsstufen "Start", "Plus" und "Best" sollen unterschiedliche Kundensegmente angesprochen werden. "Heute bildet für etwa 60 Prozent der Kunden der Preis ein entscheidendes Kaufkriterium", begründet Vertriebsvorstand Dr. Michael Albert der APKV die Einführung. Die bisherigen APKV-Produkte seien "nur schwer wettbewerbsfähig" gewesen, um die preissensiblen Kunden zu erreichen. Dass Leistung in der privaten Krankenversicherung Geld kostet, demonstriert eindrucksvoll die neue Tarifgeneration der Allianz. Wer von allem das Beste will, zahlt doppelt so viel wie der preisbewusste Kunde, der sich nur knapp über Kassenniveau versichern will. Ob allerdings eine "Best"-Leistung wirklich benötigt wird, zumal sie beispielsweise beim Zahnersatz durchaus kein "Best"-Niveau erreicht, muss jeder für sich entscheiden. Die "Plus"-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine "Fluchtmöglichkeit" bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen. Sie möchten mehr Informationen zur Private der Allianz? Senden Sie uns Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich zu. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die von Ihnen gewünschten Private Leistungen. Welche Leistungen bietet die Allianz Private zu welchen Beitragssätzen? Unsere unabhängigen Experten informieren Sie über die Tarife und die Beitragshöhe der Allianz Private und unterbreiten Ihnen auf Ihren Wunsch auch gern Vergleichsangebote von anderen Private Anbietern.

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Private ABC

Gehören Krankheitskosten weder zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben, können sie als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein (§ 33 EStG). Krankheitskosten in diesem Sinne sind Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglicher zu machen oder deren Folgen zu lindern. Mittelbare Krankheitskosten, d. h. lediglich in einem losen Zusammenhang mit der Krankheit stehende Aufwendungen, sind nicht begünstigt. Aufwendungen für eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinn werden in ständiger Rechtsprechung typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung bedarf.

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Private für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der Private versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Alterungsrückstellung Private

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der Private zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim Private-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

Kostenlose Berechnung Private

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der Private entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine auf Sie optimierte Berechnung für Ihren Private Beitrag an.

Private 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.