Universa Private Krankenversicherungen

Den attraktiven Einstieg in die private Krankenversicherung will die Universa Private Krankenversicherungen a.G. mit ihrer Krankenvollversicherung "intro-Privat" ermöglichen. Auf Kernleistungen der Private Krankenversicherungen sollen die Versicherten in dem Tarif nicht verzichten müssen. Als Zielgruppe für ihr neues Angebot sieht die Universa insbesondere Existenzgründer und Angestellte, die sich zum ersten Mal privat versichern können. "Intro-Privat" ist ein Kompakttarif mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro. Krankentagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und Pflegeversicherung werden zusätzlich angeboten.
Im ambulanten Bereich ist eine hundertprozentige Erstattung der ärztlichen Leistung vorgesehen, wenn vor der Konsultation eines Facharztes zunächst der Hausarzt aufgesucht wird. Der direkte Weg zu vielen Fachärzten reduziert die Versicherungsleistung auf 75 Prozent. Auch ambulante Behandlungen im Ausland kosten stets 25 Prozent Eigenanteil.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und wechseln Sie in die günstigen Tarife der Universa Private Krankenversicherungen. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen unabhängigen Vergleich an und sparen Sie bares Geld.

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Private Krankenversicherungen

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Private Krankenversicherungen für Ärzte

Die Private Krankenversicherungen für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenversicherungen für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Allgemeines zum Thema Private Krankenversicherungen

Beiträge des Arbeitnehmers zu einer GKV werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbeitete Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Private Krankenversicherungen der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch auch die Arbeitnehmeranteile, so liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wenn die Beiträge des Arbeitnehmers oder die ihm als Arbeitslohn zugerechneten, vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zusammen mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers die Vorsorgepauschale übersteigen, können sie bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kostenloser Tarifvergleich Private Krankenversicherungen

Die PKV ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben und entsprechend sorgfältig vorzubereiten. Wichtig ist, dass ein voraussichtlich langfristig stabiler Krankenversicherer gewählt wird.
Verschiedene Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Softfair oder KVpro.de haben sich auf die Beurteilung von Krankenversicherern und deren Produkten spezialisiert. Beachten muss man jedoch, dass sie regelmäßig nur auf Basis von Vergangenheitsdaten versuchen können, Aussagen für die Gegenwart und Zukunft zu treffen.
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Leistungen Private Krankenversicherungen

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind.

Private Krankenversicherungen für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.