Universa Private Krankenversicherungen

Den attraktiven Einstieg in die private Krankenversicherung will die Universa Private Krankenversicherungen a.G. mit ihrer Krankenvollversicherung "intro-Privat" ermöglichen. Auf Kernleistungen der Private Krankenversicherungen sollen die Versicherten in dem Tarif nicht verzichten müssen. Als Zielgruppe für ihr neues Angebot sieht die Universa insbesondere Existenzgründer und Angestellte, die sich zum ersten Mal privat versichern können. "Intro-Privat" ist ein Kompakttarif mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro. Krankentagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und Pflegeversicherung werden zusätzlich angeboten.
Im ambulanten Bereich ist eine hundertprozentige Erstattung der ärztlichen Leistung vorgesehen, wenn vor der Konsultation eines Facharztes zunächst der Hausarzt aufgesucht wird. Der direkte Weg zu vielen Fachärzten reduziert die Versicherungsleistung auf 75 Prozent. Auch ambulante Behandlungen im Ausland kosten stets 25 Prozent Eigenanteil.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und wechseln Sie in die günstigen Tarife der Universa Private Krankenversicherungen. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen unabhängigen Vergleich an und sparen Sie bares Geld.

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Private Krankenversicherungen

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Kostenlos Private Krankenversicherungen vergleichen

Die neuen Wechselmöglichkeiten werden in die Private Krankenversicherungen Tarife einkalkuliert werden, so dass dadurch mit Prämienerhöhungen von 5 bis 10 Prozent im Durchschnitt gerechnet werden muss.
So bewegen sich die Beitragserhöhungen bei Männern in Bereichen von 1 bis 2 Prozent im Durchschnitt, bei Frauen können Reduzierungen zwischen 1 bis 3 Prozent resultieren, betrachtet man ganz isoliert die Nettoeffekte.
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Zahnärztliche Leistungen Private Krankenversicherungen

Zahnärztliche Leistungen können folgende Bereiche vorsehen. Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

Günstigste Private Krankenversicherungen

Sparen Sie jetzt beim Wechsel in die günstigste Private Krankenversicherungen. Informieren Sie sich bei unseren unabhängigen Experten kostenlos und unverbindlich über die richtige Tarifwahl und die Leistungen der verschiedenen Private Krankenversicherungen-Anbieter.
Durch die Wahl des richtigen Tarifes, lassen sich schnell mehrere Hundert Euro im Jahre an Versicherungsbeiträgen einsparen. Lassen Sie sich Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen anfertigen und vergleichen Sie diese gegeneinander. Oft bietet der günstigste Private Krankenversicherungen Anbieter die selben Leistungen, wie teure Versicherungen.

Kostenlose Berechnung Private Krankenversicherungen

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der Private Krankenversicherungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
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Private Krankenversicherungen für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.