Private Krankenversicherungen für Ausländer

Die Meldungen sind für Beschäftigte an die Krankenkasse zu erstatten, die den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht. Für mehrfach versicherungspflichtig Beschäftigte sind auch die Kontrollmeldung und die Sofortmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, die nach den Regelungen der Krankenversicherung für Mehrfachbeschäftigte zuständig ist. 3 Für geringfügig oder mehrfach geringfügig Beschäftigte sind die Meldungen an die Krankenkasse zu erstatten, die bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in der jeweiligen Beschäftigung zuständig wäre. 4Kontrollmeldungen oder Sofortmeldungen, die an eine nicht zuständige Krankenkasse erstattet wurden, sind von dieser an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Soweit Meldungen nach § 13 von einem Träger der Krankenversicherung zu erstatten sind, ist der Träger der Krankenversicherung zuständig, dem der Versicherte als Mitglied angehört.

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AOK Private Krankenversicherungen

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Private Krankenversicherungen für Zahnärzte

Die Private Krankenversicherungen für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenversicherungen für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Beitragsberechnung Private Krankenversicherungen

Der zu zahlende Beitrag ist für Einzelpersonen begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für Ehegatten insgesamt auf 150 v. H. des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. In die Beitragsbegrenzung wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten auch der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung einbezogen, soweit sie Leistungen von höchstens 70 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV frühestens ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Fordern Sie einfach kostenlos eine unabhängige Beitragsberechnung zur Private Krankenversicherungen an.