Beitragssatz Private Krankenversicherungen

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitragssatz aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) , multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Praxis-Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 EUR im Monat. Er gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,7 Prozent (13,8 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an.
Der Beitrag ermittelt sich wie folgt: Beitragsbemessungsgrenze 3.600 EUR × 13,8 Prozent = 496,80 EUR; hiervon zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent = 248,40 EUR. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 248,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 32,40 EUR, insgesamt also 280,80 EUR.
In der Private Krankenversicherungen ermittelt sich der Beitragssatz nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Versicherung, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z. B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.
Praxis-Beispiel
Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat . Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat , die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von 500,04 EUR (Stand 3/2007, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums), sodass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 50 Prozent von 500,04 EUR = 250,02 EUR Arbeitgeberzuschuss hat. 369,98 EUR hat er selbst zu zahlen.
Praxis-Tip
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.

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Private Krankenversicherungen

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Private Krankenversicherungen 2010

Mit der Beitragsbegrenzung für ältere versicherte Ehegatten im Standardtarif und bei einem Gesamteinkommen der Ehegatten unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf maximal 150 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrages wurde ein Element der Familienversicherung integriert. Die Ärzte als Leistungsanbieter wurden durch eine Änderung der GOÄ/GOZ an der Finanzierung des Standardtarifs durch die Begrenzung des Abrechnungsfaktors beteiligt. Für die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen wird der 1,7-fache Satz zugrunde gelegt.

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Private Krankenversicherungen für rzte

Die Private Krankenversicherungen für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenversicherungen für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Private Krankenversicherungen für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Private Krankenversicherungen der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Kostenlose Berechnung Private Krankenversicherungen

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der Private Krankenversicherungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
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Leistungsstufen der Allianz Private Krankenversicherungen

Die Allianz Private Krankenversicherungen gliedert das übliche Angebot auf und geht mit drei Leistungsstufen in den Wettbewerb um die Vollversicherungskunden. Die mittlere Variante 'Plus' lässt sich zudem in drei unterschiedlichen Variationen abschließen, sodass sich insgesamt fünf verschiedene Tarifvarianten ergeben. Unter 'Plus' gibt es eine 'normale' Variante unter dem Namen 'Plus 90'. Versehen mit dem Zusatz 'P' wird das Primärarztprinzip angeboten. Danach werden Kosten dann voll erstattet, wenn der vorgesehene Primärarzt, zum Beispiel ein Hausarzt, aufgesucht wird. In der Variante 'Plus 100' ist zudem eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit von 15 Prozent des Jahresbeitrags vorgesehen.