Private Krankenversicherung für Mediziner

Die Private Krankenversicherung für den Personenkreis der Mediziner, wie für Ärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenversicherung für Mediziner fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Private Krankenversicherung

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Informationen

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Private Krankenversicherung für Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist bzw. der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Für den in Deutschland lebenden Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten, weil hier die Rechtswahlfreiheit gilt.

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Private Krankenversicherung für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der Private Krankenversicherung versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Private Krankenversicherung für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Private Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Freiwillige Private Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Private Krankenversicherung abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Private Krankenversicherung wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Hallesche Private Krankenversicherung

Die Hallesche erweitert den Geltungsbereich der Pflegetagegeldversicherung auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, die Assistanceleistungen müssen allerdings in Deutschland in Anspruch genommen werden. Als Extras gibt es eine dreifache Leistung in den ersten 30 Tagen einer erstmaligen Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III. Bei dieser Pflegestufe wird zudem das Pflegetagegeld um den Beitrag aufgestockt und somit effektiv eine Beitragsbefreiung erreicht.
Sparen Sie jetzt erheblich an Beiträgen ein und fordern Sie gleich einen unverbindlichen Vergleich der Hallesche Private Krankenversicherung an.