Billige Private Krankenversicherung

Kompakttarife bieten eine Leistungsübernahme bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Sie bewegen sich damit in ihrer Ausgestaltung oftmals auf dem Niveau der GKV. Allerdings kann hier im Unterschied zur GKV der direkte Zugang zu den Leistungen von Spezialisten, die über dem Regelhöchstsatz liquidieren können, erfolgen.
Die Tarifausgestaltungen sind höchst unterschiedlich. So gibt es Tarife, die zwar das 3,5fache im ambulanten und stationären Sektor vorsehen, gleichzeitig aber im stationären Bereich nur Regelleistungen anbieten. Auch ist es möglich, Mehrbettzimmer mit Chefarztbehandlung zu kombinieren.
Der Kompakttarif kann durchaus eine Alternative zu den sog. Bausteintarifen darstellen, die zum Teil Abrechnungen auch außerhalb der Gebührenordnungssätze vorsehen. Bei vielen Kompakttarifen erstreckt sich die Selbstbeteiligung über eine Kombination aus ambulantem, stationärem und Zahnbereich.
Auch billige Private Krankenversicherung Anbieter bieten in den meisten Fällen die selben Leistungen, wie die goßen. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen und ein individuellen Angebot an.

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Private Krankenversicherung

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Angebot Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung kann von jedem mit einem privaten Versicherungsunternehmen per Vertrag abgeschlossen werden, wobei die private Krankenversicherung hinsichtlich des Umfangs des Versicherungsschutzes verschiedene Angebote macht.
Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben.

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Private Krankenversicherung vergleichen

Besteht Unklarheit über die Versicherungsfähigkeit, empfiehlt es sich, bei einem Private Krankenversicherung Anbieter seiner Wahl einen Probeantrag zu stellen. Dieser ist ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen mit dem Vorteil, dass keine förmliche Antragsablehnung erfolgt, die bei erneuten Versuchen bei anderen Krankenversicherern angegeben werden müssten. Der Probeantrag hilft, eine grundsätzliche Einschätzung der Versicherungsfähigkeit zu erhalten.
Hier können Sie aus allen Private Krankenversicherung Unternehmen kostenlos vergleichen, welches das für Sie das beste ist. Unsere unabhängigen Versicherungsmakler beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich weiter und erklären Ihnen welche Leistungen für Sie am besten geeignet sind.

Private Krankenversicherung für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Private Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Private Krankenversicherung für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Private Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private Krankenversicherung ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Private Krankenversicherung für Europa

Der Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Bei Auslandsaufenthalten sind auch Kosten in den Ländern der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, versichert. Die Private Krankenversicherung bietet nach § 1 der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa und bis zu einem Monat im außereuropäischem Ausland, längstens aber drei Monate, wenn eine Rückreise nicht ohne Gefahr für die versicherte Person möglich ist.