Kostenloser Private Krankenkassen Vergleich

Die Private Krankenkassen kann als Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die Private Krankenkassen als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Durch die Vielzahl der Tarife und Tarifarten, den angebotenen Leistungen der verschiedenen Private Krankenkassen-Unternehmen lohnt ein Vergleich und bringt Ihnen in der Regel eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von unabhängigen Versicherungsmaklern aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, die Sie gern kostenlos über die jeweiligen Private Krankenkassen-Versicherungsunternehmen beraten.
Fordern Sie einfach unverbindlich einen unabhängigen Vergleich aller Private Krankenkassen-Anbieter an und fangen Sie noch heute an zu sparen.

Anfrageformular

Private Krankenkassen

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Private Krankenkassen

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema "Kostenloser Private Krankenkassen Vergleich".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Private Krankenkassen

Private Krankenkassen für Arbeitslose

Die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Für diese in § 1 SGB V formulierte Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten jedoch mitverantwortlich. Arbeitslose, die planen innerhalb der nächste 3 Monate eine freiberufliche oder Selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, können sich vorab schon über eine Private Krankenkassen informieren, um dann mit dem Beenden der Arbeitslosigkeit direkt in eine Private Krankenkassen zu wechseln.

Anzeigen

Private Krankenkassen vergleichen

Besteht Unklarheit über die Versicherungsfähigkeit, empfiehlt es sich, bei einem Private Krankenkassen Anbieter seiner Wahl einen Probeantrag zu stellen. Dieser ist ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen mit dem Vorteil, dass keine förmliche Antragsablehnung erfolgt, die bei erneuten Versuchen bei anderen Krankenversicherern angegeben werden müssten. Der Probeantrag hilft, eine grundsätzliche Einschätzung der Versicherungsfähigkeit zu erhalten.
Hier können Sie aus allen Private Krankenkassen Unternehmen kostenlos vergleichen, welches das für Sie das beste ist. Unsere unabhängigen Versicherungsmakler beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich weiter und erklären Ihnen welche Leistungen für Sie am besten geeignet sind.

Direktanbieter Private Krankenkassen

Direktversicherungen, bzw. ein Direktanbieter einer Private Krankenkassen bietet erheblich günstigere Beitragssätze für die selben Leistungen eines großen Versicherungsunternehmens. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen und einen individuellen Private Krankenkassen Vergleich an.

Private Krankenkassen für Beamte

Die Private Krankenkassen kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:

Private Krankenkassen abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine Private Krankenkassen abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Private Krankenkassen hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...