Private Krankenkassen für rzte

Die Private Krankenkassen für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenkassen für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Private Krankenkassen

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AXA Private Krankenkassen

Die Branche der privaten Krankenversicherungen hat für solche Fälle passende Lösungen entwickelt, die auch für G. in Frage kommen könnten. Es handelt sich um Großschadentarife. Die Versicherung zahlt nur bei wirklich schweren Krankheiten, die das Budget des Versicherten stark belasten würden. Fallen wegen kleineren Krankheiten nur wenig Kosten im Jahr an, muss der Versicherte diese aus eigener Tasche zahlen. Im Gegenzug sind die monatlichen Prämien günstig.
Die AXA Private Krankenkassen schneidet in vielen Vergleichsfällen deutlich am günstigsten ab. Fordern gleich einen individuellen Vergleich an.

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Allgemeines zum Thema Private Krankenkassen

Beiträge des Arbeitnehmers zu einer GKV werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbeitete Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Private Krankenkassen der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch auch die Arbeitnehmeranteile, so liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wenn die Beiträge des Arbeitnehmers oder die ihm als Arbeitslohn zugerechneten, vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zusammen mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers die Vorsorgepauschale übersteigen, können sie bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Private Krankenkassen für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Private Krankenkassen der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Inter Private Krankenkassen

Noch rechtzeitig die Leistungs- und Preisvorteile der alten Welt der Private Krankenkassen sichern, worunter ein niedriger Beitrag ohne Portabilitätskosten gemeint ist - das ist nach Meinung des Mannheimer Krankenversicherers Inter ein guter Grund für seinen neuen Tarif. Denn ab 2009 müssen Vollversicherungen eine teilweise Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung beim Wechsel des Versicherers vorsehen. Und das wird die Neubeiträge verteuern. Auf 20 bis 40 Prozent schätzt beispielsweise der größte Internet-Vermittler von Krankenversicherungen, die Impuls AG, den Aufschlag, den Kunden bei einem Abschluss ab nächstem Jahr hinnehmen müssen. Schätzungen von Versicherern sind allerdings zurückhaltender, sie reichen von einigen wenigen Prozent bis zu etwa 15 Prozent Aufschlägen.

Private Krankenkassen für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.