Beitragssatz Private Krankenkassen

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitragssatz aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) , multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Praxis-Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 EUR im Monat. Er gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,7 Prozent (13,8 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an.
Der Beitrag ermittelt sich wie folgt: Beitragsbemessungsgrenze 3.600 EUR × 13,8 Prozent = 496,80 EUR; hiervon zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent = 248,40 EUR. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 248,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 32,40 EUR, insgesamt also 280,80 EUR.
In der Private Krankenkassen ermittelt sich der Beitragssatz nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Versicherung, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z. B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.
Praxis-Beispiel
Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat . Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat , die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von 500,04 EUR (Stand 3/2007, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums), sodass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 50 Prozent von 500,04 EUR = 250,02 EUR Arbeitgeberzuschuss hat. 369,98 EUR hat er selbst zu zahlen.
Praxis-Tip
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.

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Die Branche der privaten Krankenversicherungen hat für solche Fälle passende Lösungen entwickelt, die auch für G. in Frage kommen könnten. Es handelt sich um Großschadentarife. Die Versicherung zahlt nur bei wirklich schweren Krankheiten, die das Budget des Versicherten stark belasten würden. Fallen wegen kleineren Krankheiten nur wenig Kosten im Jahr an, muss der Versicherte diese aus eigener Tasche zahlen. Im Gegenzug sind die monatlichen Prämien günstig.
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Spartarife in der Private Krankenkassen sind salonfähig geworden, allerdings sind die Konzepte unterschiedlich ausgefeilt. Bei Esprit M verzichtet der Kunde im Wesentlichen nur auf stationäre Wahlleistungen. Anders als viele Wettbewerber verzichtet der Deutsche Ring bei diesem Tarif auf besondere Anreize zu kosten- und gesundheitsbewusstem Verhalten des Versicherten. Offenbar ist man sich bisher in der Branche nicht einig, wie man Kunden zu einem restriktiveren Umgang mit dem teuren Gut Gesundheit anhält.
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Stationäre Leistungen Private Krankenkassen

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt, andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Private Krankenkassen für Freiberufler

Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der Private Krankenkassen vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Freiberufler können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

IKK Private Krankenkassen

Wer gleichzeitig Mitglied der IKK-Direkt wird, für den kann der Münchener Verein die komplette Abwicklung einschließlich der Abrechnung mit der Kasse übernehmen. Dazu unterschreibt der Kunde eine Zusatzerklärung, über die er zur Kenntnis nimmt, dass die erstattungsfähigen Kosten direkt an den Kunden geleistet werden. Der Münchener Verein wird bevollmächtigt, in diesem Fall das gesetzliche Wahlrecht des Kassenpatienten zur Kostenerstattung stellvertretend zu beantragen. Die Erstattungsansprüche gegen die IKK Private Krankenkassen werden an den Münchener Verein abgetreten.