Allianz Private Krankenkassen

Die Allianz Private Krankenkassen AG (APKV) hat eine neue Tarifgeneration unter dem Namen AktiMed® vorgestellt. In den drei Leistungsstufen "Start", "Plus" und "Best" sollen unterschiedliche Kundensegmente angesprochen werden. "Heute bildet für etwa 60 Prozent der Kunden der Preis ein entscheidendes Kaufkriterium", begründet Vertriebsvorstand Dr. Michael Albert der APKV die Einführung. Die bisherigen APKV-Produkte seien "nur schwer wettbewerbsfähig" gewesen, um die preissensiblen Kunden zu erreichen. Dass Leistung in der privaten Krankenversicherung Geld kostet, demonstriert eindrucksvoll die neue Tarifgeneration der Allianz. Wer von allem das Beste will, zahlt doppelt so viel wie der preisbewusste Kunde, der sich nur knapp über Kassenniveau versichern will. Ob allerdings eine "Best"-Leistung wirklich benötigt wird, zumal sie beispielsweise beim Zahnersatz durchaus kein "Best"-Niveau erreicht, muss jeder für sich entscheiden. Die "Plus"-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine "Fluchtmöglichkeit" bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen. Sie möchten mehr Informationen zur Private Krankenkassen der Allianz? Senden Sie uns Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich zu. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die von Ihnen gewünschten Private Krankenkassen Leistungen. Welche Leistungen bietet die Allianz Private Krankenkassen zu welchen Beitragssätzen? Unsere unabhängigen Experten informieren Sie über die Tarife und die Beitragshöhe der Allianz Private Krankenkassen und unterbreiten Ihnen auf Ihren Wunsch auch gern Vergleichsangebote von anderen Private Krankenkassen Anbietern.

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Private Krankenkassen

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Private Krankenkassen für Ärzte

Die Private Krankenkassen für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenkassen für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Beratung Private Krankenkassen

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife eines Private Krankenkassen Anbieters ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Sparen Sie durch die Beratung unserer Experten bares Geld.

Versicherungsvergleich Private Krankenkassen

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Private Krankenkassen gegenüber der GKV ist noch vergleichsweise leicht, solange sie sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung bezieht. Es brauchen lediglich die aktuellen Beiträge für alle in die Betrachtung einzubeziehenden Personen (auch Familienmitglieder) zuzüglich ggf. anfallender Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligungen bzw. zuzüglich ggf. nötiger Zusatzversicherungen zur Aufbesserung des Leistungsniveaus der GKV addiert und anschließend verglichen zu werden. Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich Ihrer Private Krankenkassen finden Sie die günstigsten Tarife bei optimalen Leistungen.

Beitragssatz der Private Krankenkassen

Die Höhe der Beiträge einer Private Krankenkassen richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträge bemessen sich nach dem Private Krankenkassen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte im Zeitpunkt des Störfalls angehört. Diese Krankenkasse erhält die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Wertguthaben. Dabei ist es unerheblich, ob im gesamten Zeitraum, in dem das Wertguthaben gebildet wurde, eine Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestanden hat. Auch ist es unerheblich, in welcher Höhe für diesen Zeitraum bereits in der Vergangenheit - ohne das Wertguthaben - tatsächlich Beiträge zur Private Krankenkassen entrichtet wurden.

Private Krankenkassen für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.