Victoria Private Krankenkasse

Die DKV geht unter dem Namen "BestMed" und die Victoria Private Krankenkasse unter dem Namen "VictoriaMed" mit einem gemeinschaftlich entwickelten und kalkulierten neuen Tarifwerk an den Markt. Zwar würden die Risikoträger getrennt agieren, aber die kalkulatorischen Grundlagen wie Kopfschäden und Sterbe-Wahrscheinlichkeiten erfolgten "aus der Beobachtung des Gesamtbestandes".
Die Leistungen der neuen Ergo-Tarife sind auf Wirtschaftlichkeit zugeschnitten. Das gilt ganz besonders für den "Preisbrecher" "BM1" (Victoria: "KP1"), der für 30-Jährige schon für rund 100 EUR im Monat zu haben ist.
Grundsätzlich werden ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung, also beispielsweise bis zum 2,3-fachen Gebührensatz übernommen. Zahnersatz wird zu 50 Prozent übernommen, kieferorthopädische Leistungen zu 70 Prozent. Insgesamt sind diese Leistungen einschließlich sonstiger zahnärztlicher Leistungen auf maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
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Private Krankenkasse

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Barmer Private Krankenkasse

Neue Bonusmodelle, die die Barmer Private Krankenkasse seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken. So können Kassen ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten.
Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet, sie haben erstmals die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu testen.

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Private Krankenkasse 2009

Nach Einschätzung der Private Krankenkasse wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem Private Krankenkasse Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Private Krankenkasse im Alter

Die im Alter relativ kostengünstige Private Krankenkasse der Rentner kommt bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann in Betracht, wenn der Rentenbezieher eine Vorversicherungszeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt (seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums). Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht (z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer neuen Beschäftigung) nicht gesetzlich versichert waren.

Freiwillige Private Krankenkasse

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Private Krankenkasse abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Private Krankenkasse wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Private Krankenkasse für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.