Günstige Private Krankenkasse

In der Private Krankenkasse werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechnungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst zu sammeln. Nach Ablauf des Jahres stellt der Versicherer fest, ob es günstiger ist, die Rechnungserstattung oder die Beitragsrückerstattung vornehmen zu lassen. Aber: Der Versicherer entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird.
Wechseln Sie jetzt in eine günstige Private Krankenkasse und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.

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Private Krankenkasse

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Private Krankenkasse für Ärzte

Die Private Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenkasse für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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Private Krankenkasse für rzte

Die Private Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenkasse für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Versicherungsvergleich Private Krankenkasse

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Private Krankenkasse gegenüber der GKV ist noch vergleichsweise leicht, solange sie sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung bezieht. Es brauchen lediglich die aktuellen Beiträge für alle in die Betrachtung einzubeziehenden Personen (auch Familienmitglieder) zuzüglich ggf. anfallender Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligungen bzw. zuzüglich ggf. nötiger Zusatzversicherungen zur Aufbesserung des Leistungsniveaus der GKV addiert und anschließend verglichen zu werden. Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich Ihrer Private Krankenkasse finden Sie die günstigsten Tarife bei optimalen Leistungen.

Private Krankenkasse für Zahnärzte

Die Private Krankenkasse für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private Krankenkasse für Zahnärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Private Krankenkasse für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.