Kostenlose Private KK Berechnung

Viele Private KK-Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Im Alter kann das GKV-Mitglied in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner wechseln, bei der die Rentenversicherung den hälftigen Beitrag übernimmt. Zusätzlich sinkt der GKV- Beitrag im Gegensatz zu demjenigen der Private KK, weil auch das für die Berechnung zu Grunde liegende Einkommen im Alter gegenüber dem in der aktiven Erwerbszeit sinkt. Die Ermittlung können Sie in folgenden Schritten vornehmen: Hochrechnung der aktuellen jährlichen Beitragsersparnis auf das voraussichtliche Rentenalter mit dem Aufzinsungssummenfaktor ((1+i/100)n - 1) / (i/100), wobei i = Prozentsatz einer Verzinsung, die auf das angesparte Kapital erzielbar ist und n = verbleibende Jahre bis zum Renteneintritt.
Praxis-Beispiel
Ein 30-jähriger Mann wechselt in die Private KK und erzielt dabei 2.000 EUR jährliche Ersparnis, voraussichtlich will er mit 65 in den Ruhestand eintreten. Das ersparte Geld legt er für 4 Prozent Zinsen an. Daraus ergibt sich zum Alter 65 ein Kapital von 2.000 EUR × (1,0435 - 1) / 0,04 = 147.304 EUR.
Diese Berechnung vereinfacht sicher verschiedene Annahmen. So muss grundsätzlich als unbekannt vorausgesetzt werden:
Kostenlose Private KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Langfristige Beitragsentwicklung in der GKV
Kostenlose Private KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Langfristige Beitragsentwicklung in der Private KK
Kostenlose Private KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Politische Eingriffe in die Krankenversicherung mit Auswirkungen auf die oben gemachten Annahmen
Kostenlose Private KK  Berechnung - Bildgrafik Pfeil Veränderungen im Lebenslauf des Versicherten, gesundheitliche Entwicklung, ggf. vorzeitiger Wunsch nach Eintritt in den Ruhestand.
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Informationen

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AOK Private KK

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Alle Private KK vergleichen

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern einer Private KK ist es für den Einzelnen Versicherungsnehmer fast unmöglich die richtige Private KK zu finden. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifen und Leistungen erkennt lassen sich am besten online vergleichen. Allerdings raten wir, vor dem abschliessen einer Private KK sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, aus allen Anbietern einer Private KK online zu vergleichen, empfehlen Ihnen aber, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos und unverbindlich bereaten zu lassen.

Private KK für Zahnrzte

Die Private KK für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private KK für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Private KK für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Private KK zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Private KK ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Antrag Private KK

Bereits bei der Antrag Aufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antrag Steller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken: Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten.