Kostenloser Private KK Vergleich
Die Private KK Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze
(Jahresbruttogehalt von 48.150 EUR) liegen.
Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind
und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten.
Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle
Tarife angeboten, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen
sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.
In der PKV richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen
Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe.
Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Tarife und Leistungsangebote der
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