Beitragsberechnung Private KK

Die Höhe des Tarifbeitrags in der Private KK richtet sich nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person. Als Eintrittsalter gilt der Unterschied zwischen dem Jahr des Eintritts in den Standardtarif und dem Geburtsjahr. Der Tatsache, dass das Eintrittsalter der versicherten Person in die Krankheitskostenversicherung, aus der sie in den Standardtarif wechselt, niedriger gewesen ist, wird in der Weise Rechnung getragen, dass die Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Dabei darf der neue Beitrag den halben niedrigsten Erwachsenenbeitrag (Frauen, Männer) der versicherten Leistungsstufe nicht unterschreiten.
Für Kinder und Jugendliche richtet sich der Beitrag nach dem jeweils vollendeten Lebensjahr. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres wird vom folgenden Monatsersten an der Jugendlichenbeitrag (Frauen, Männer) der versicherten Leistungsstufe und nach Vollendung des 21. Lebensjahres wird vom folgenden Monatsersten an der Erwachsenenbeitrag (Frauen, Männer) der versicherten Leistungsstufe berechnet.
Unsere unabhängigen Experten erstellen Ihnen gern kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beitragsberechnung für Ihren Private KK Beitrag.

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Private KK

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Private KK 3 Jahre

Beiträge zur Private KK werden in Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. D.h. ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Seit dem 1.7.2005 ist der Grundsatz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte zu tragen haben, entfallen. Die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9% zu senken. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9% eingeführt, der nur von den Arbeitnehmern zu tragen ist. Voraussetzungen für den Wechsel in die Private KK ....

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Private KK für rzte

Die Private KK für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Private KK für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Private KK für Frauen

Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen, bei denen Geburtskosten überhaupt nicht anfallen bzw. nicht anfallen können. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte.

Leistungen Private KK

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind.

Beitrag Vergleich Private KK

Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich der Beitrag langfristig entwickelt.
Eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung der längerfristigen wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit finden Sie in Kapitel 4 dieses Anhangs. In den Kapiteln 2 und 3 findet sich ein Vergleich, der bei der Beurteilung der Vor- und Nachteile von GKV und Private KK behilflich sein kann.