Private KK abschließen

Für das abschließen einer Private KK kommen zum Beispiel Personengruppen wie höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige, Freiberufler in Frage, die die Private KK als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung ) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Die Private KK kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise- Krankenversicherung ). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:
 Private KK  abschließen - Bildgrafik Pfeil Risikoadäquate Beiträge:
Jede versicherte Person erfordert einen Beitrag abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitssituation.
 Private KK  abschließen - Bildgrafik Pfeil Geldleistungsprinzip:
Privatversicherte zahlen in der Regel die Liquidation der Leistungserbringer selbst und erhalten die versicherten Kosten vom Krankenversicherer in Geld erstattet.
 Private KK  abschließen - Bildgrafik Pfeil Vertragsfreiheit:
Der Versicherte entscheidet mit Ausnahme der substituierenden Krankenversicherung zur Befreiung aus der Versicherungspflicht in der GKV frei über den Umfang und die Dauer des Bestehens des gewünschten Versicherungsschutzes.
 Private KK  abschließen - Bildgrafik Pfeil Leistungsverbesserungen:
Die PKV bietet in verschiedenen Punkten deutlich verbesserte Leistungen gegenüber der GKV.
 Private KK  abschließen - Bildgrafik Pfeil Geringere Abhängigkeit von demografischen Entwicklungen:
Jeder Versicherte spart eine Alterungsrückstellung aus seinen Beiträgen an, die die PKV weniger anfällig macht für das ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern (Arbeitnehmern) und Leistungsempfängern. Allerdings schützt dies nicht vor dem steigenden Durchschnittsalter.

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Private KK

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Informationen

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Barmenia Private KK

Zusätzlich begrenzen einige Anbieter die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z. B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal 1.200 EUR limitiert sind. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt.
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Private KK 2009

Nach Einschätzung der Private KK wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem Private KK Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Private KK für Frauen

Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen, bei denen Geburtskosten überhaupt nicht anfallen bzw. nicht anfallen können. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte.

Private KK wechseln

Mit Vordatierungen wollen Krankenversicherer privat Versicherten, die nicht bis zum 31.12.2008 wechseln können, die niedrigeren Prämien der „alten Welt“ sichern. Die Anträge werden dabei häufig über einen Zeitraum von weit mehr als sechs Monaten vordatiert.
Nach Ansicht des BaFin verstößt die Praxis der Vordatierung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gegen das aufsichtsrechtliche Begünstigungsverbot. Zur Begründung der Rechtsauffassung weist das BaFin auf Folgendes hin:
In der Zeit zwischen Abschluss und technischem Versicherungsbeginn könnten Risikoverschlechterungen eintreten, die weder bei der Prämienbemessung berücksichtigt worden sind noch nachträglich zu einer Prämienkorrektur führten.

Private KK für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.