Privat KV Versicherung

Versicherte Person in einer Privat KV ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird (§ 193 Abs. 1 Satz 2 VVG). In § 193 VVG werden die Regelungen der § 178a Abs. 1, 2 und 3 VVG a. F. in der bisherigen Form übernommen. Anders als bisher sind nunmehr die Vorschriften über die Versicherung für fremde Rechnung auch ohne Weiteres auf die Krankenversicherung anwendbar. Abweichend geregelt wird hier allerdings die Vergütungsbefugnis in § 193 Abs. 2 VVG i. V. m. § 194 Abs. 4 VVG. Die Versicherungsleistung kann bei Einräumung einer Empfangsberechtigung ausschließlich die versicherte Person verlangen. Ansonsten kann dies nur der VN verlangen, ohne dass es der Vorlage eines Versicherungsscheins bedarf. Der § 194 VVG modifiziert die allgemeinen Vorschriften, um den Besonderheiten der Privat KV Rechnung zu tragen, und zwar in Bezug auf die Schadenversicherung, Gefahrerhöhung, Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit, Anzeigeobliegenheitsverletzung, Prämienverzug bei der Folgeprämie, Übergang von Ersatzansprüchen und Versicherung für fremde Rechnung. Die substitutive Krankenversicherung gilt grundsätzlich unbefristet gemäß § 195 Abs. 1 VVG und entspricht damit dem § 178a Abs. 4 Satz 1 VVG a. F.
Hinweis
Dies bedeutet, dass die substitutive Privat KV immer dort, wo sie ganz oder teilweise den gesetzlichen Sozialversicherungsschutz im Bereich der Kranken- oder Pflegeversicherung ersetzt, ohne feste Vertragslaufzeit vereinbart wird.

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Privat KV

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Privat KV für Arbeitslose

Die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Für diese in § 1 SGB V formulierte Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten jedoch mitverantwortlich. Arbeitslose, die planen innerhalb der nächste 3 Monate eine freiberufliche oder Selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, können sich vorab schon über eine Privat KV informieren, um dann mit dem Beenden der Arbeitslosigkeit direkt in eine Privat KV zu wechseln.

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Kostenloser Leistungsvergleich Privat KV

Grundsätzlich gilt, dass in der Privat KV nur die Prämie verlangt werden kann, die auf bestimmten Rechnungsgrundlagen beruht und für deren Kalkulation die Bildung von Alterungsrückstellungen verlangt wird. Individuelle Prämienvereinbarungen sind dabei nicht zulässig. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich einen individuellen Leistungsvergleich für Ihre Privat KV an und lassen Sie sich von unseren unabhängigen Experten kostenlos über die Leistungen der Privat KV Anbieter informieren.

Kostenloser Tarifvergleich Privat KV

Die PKV ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben und entsprechend sorgfältig vorzubereiten. Wichtig ist, dass ein voraussichtlich langfristig stabiler Krankenversicherer gewählt wird.
Verschiedene Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Softfair oder KVpro.de haben sich auf die Beurteilung von Krankenversicherern und deren Produkten spezialisiert. Beachten muss man jedoch, dass sie regelmäßig nur auf Basis von Vergangenheitsdaten versuchen können, Aussagen für die Gegenwart und Zukunft zu treffen.
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Freiwillige Privat KV

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Privat KV abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Privat KV wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Antrag Privat KV

Bereits bei der Antrag Aufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antrag Steller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken: Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten.