Beitragssatz Privat KV

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitragssatz aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) , multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Praxis-Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 EUR im Monat. Er gehört als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von 14,7 Prozent (13,8 Prozent + 0,9 Prozent Sonderbeitrag) an.
Der Beitrag ermittelt sich wie folgt: Beitragsbemessungsgrenze 3.600 EUR × 13,8 Prozent = 496,80 EUR; hiervon zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent = 248,40 EUR. Der Arbeitnehmer zahlt ebenfalls 248,40 EUR plus 3.600 EUR × 0,9 Prozent = 32,40 EUR, insgesamt also 280,80 EUR.
In der Privat KV ermittelt sich der Beitragssatz nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Versicherung, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z. B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.
Praxis-Beispiel
Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat . Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR. Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat , die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familienversicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von 500,04 EUR (Stand 3/2007, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums), sodass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 50 Prozent von 500,04 EUR = 250,02 EUR Arbeitgeberzuschuss hat. 369,98 EUR hat er selbst zu zahlen.
Praxis-Tip
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die PKV rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV und PKV. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.

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Krankentagegeld Privat KV

Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.

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Privat KV vergleichen

Besteht Unklarheit über die Versicherungsfähigkeit, empfiehlt es sich, bei einem Privat KV Anbieter seiner Wahl einen Probeantrag zu stellen. Dieser ist ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen mit dem Vorteil, dass keine förmliche Antragsablehnung erfolgt, die bei erneuten Versuchen bei anderen Krankenversicherern angegeben werden müssten. Der Probeantrag hilft, eine grundsätzliche Einschätzung der Versicherungsfähigkeit zu erhalten.
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Leistung der Privat KV

Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben. Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes der Privat KV Leistung, die auf Personen in der GKV abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Kranken Zusatzversicherung für bestimmte Leistungen , die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).

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Nach Einschätzung der Privat KV wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von Privat KV-Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Finden Sie durch eine unabhängige und kostenlose Beratung unserer Experten die günstigste Privat KV bei optimalen Leistungen.

Beitrag Vergleich Privat KV

Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich der Beitrag langfristig entwickelt.
Eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung der längerfristigen wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit finden Sie in Kapitel 4 dieses Anhangs. In den Kapiteln 2 und 3 findet sich ein Vergleich, der bei der Beurteilung der Vor- und Nachteile von GKV und Privat KV behilflich sein kann.