Viktoria Privat Krankenversicherung

Die DKV geht unter dem Namen "BestMed" und die Viktoria Privat Krankenversicherung unter dem Namen "ViktoriaMed" mit einem gemeinschaftlich entwickelten und kalkulierten neuen Tarifwerk an den Markt. Zwar würden die Risikoträger getrennt agieren, aber die kalkulatorischen Grundlagen wie Kopfschäden und Sterbe-Wahrscheinlichkeiten erfolgten "aus der Beobachtung des Gesamtbestandes".
Die Leistungen der neuen Ergo-Tarife sind auf Wirtschaftlichkeit zugeschnitten. Das gilt ganz besonders für den "Preisbrecher" "BM1" (Viktoria: "KP1"), der für 30-Jährige schon für rund 100 EUR im Monat zu haben ist.
Grundsätzlich werden ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung, also beispielsweise bis zum 2,3-fachen Gebührensatz übernommen. Zahnersatz wird zu 50 Prozent übernommen, kieferorthopädische Leistungen zu 70 Prozent. Insgesamt sind diese Leistungen einschließlich sonstiger zahnärztlicher Leistungen auf maximal 1.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt.
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten ein individuelles Angebot der Viktoria Privat Krankenversicherung anfertigen.

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Privat Krankenversicherung

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Privat Krankenversicherung für Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist bzw. der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Für den in Deutschland lebenden Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten, weil hier die Rechtswahlfreiheit gilt.

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Beste Privat Krankenversicherung

Die Plus-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine Fluchtmöglichkeit bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen.
Die beste Krankenversicherung muß nicht gleichzeitig die teuerste sein. Lassen Sie sich jetzt von unseren unabhängigen Versicherungsmaklern ein unverbindliches Privat Krankenversicherung Angebot anfertigen.

Privat Krankenversicherung für Rentner

Alle Personen, die die Voraussetzungen einer Privat Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt haben, werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden durch den Rentner und den Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen. Der Beitragsanteil des Rentners wird bei diesem Personenkreis - im Gegensatz zu den freiwillig krankenversicherten Rentnern - gleich bei der Auszahlung der Rente einbehalten und zusammen mit dem Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers direkt an die zuständige Krankenkasse abgeführt.

Privat Krankenversicherung für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer Privat Krankenversicherung zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer Privat Krankenversicherung ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Privat Krankenversicherung für Europa

Der Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutschland. Bei Auslandsaufenthalten sind auch Kosten in den Ländern der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, versichert. Die Privat Krankenversicherung bietet nach § 1 der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung Versicherungsschutz in Europa und bis zu einem Monat im außereuropäischem Ausland, längstens aber drei Monate, wenn eine Rückreise nicht ohne Gefahr für die versicherte Person möglich ist.