Privat Krankenversicherung für rzte

Die Privat Krankenversicherung für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für rzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Privat Krankenversicherung für rzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

Anfrageformular

Privat Krankenversicherung

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben Privat Krankenversicherung

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema " Privat Krankenversicherung für rzte".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Privat Krankenversicherung

Barmer Privat Krankenversicherung

Neue Bonusmodelle, die die Barmer Privat Krankenversicherung seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken. So können Kassen ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten.
Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet, sie haben erstmals die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu testen.

Anzeigen

Privat Krankenversicherung für Beamte

Für Beamte, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, haben die Möglichkeit sich in einer Privat Krankenversicherung versichern zu lassen, Eine Private Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. ) oder Zusatzversicherungsschutz bieten. Für mehr Informationen und Vergleich zum Thema Privat Krankenversicherung für Beamte fordern Sie einfach unverbindlich und kostenlos das von Ihnen gewünschte Info Material an.

Privat Krankenversicherung im Alter

Die im Alter relativ kostengünstige Privat Krankenversicherung der Rentner kommt bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann in Betracht, wenn der Rentenbezieher eine Vorversicherungszeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt (seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums). Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht (z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer neuen Beschäftigung) nicht gesetzlich versichert waren.

Rechner Privat Krankenversicherung

Lassen Sie sich mit unserem Privat Krankenversicherung Rechner kostenlos und unverbindlich die Beiträge für Ihren individuellen Beitragssatz berechnen. Fordern gleich kostenlos und unverbindlich eine für Sie optimierte Privat Krankenversicherung Berechnung an.

Privat Krankenversicherung für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.