Central Privat KK

Die Central Privat KK AG hat ihr Angebot an Krankenhaus-Zusatzversicherungen um eine Variante für schwere Krankheiten und eine für Unfälle ergänzt. Gerade bei schweren oder sogar lebensbedrohenden Erkrankungen ist es nach Ansicht der Central besonders wichtig, im Krankenhaus zur Ruhe zu kommen und sich vom Arzt seines Vertrauens behandeln zu lassen. Daher habe der Krankenversicherer sein Angebot für gesetzlich Versicherte um den einzigartigen Zusatztarif Central akut erweitert.
Bei einer klassischen Blinddarm-OP halten viele Kunden eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im Zweibettzimmer für verzichtbar. Demgegenüber haben Kundenbefragungen ergeben, dass viele unserer Kunden gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen mit längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel Krebs oder Herzinfarkt) gut absichert sein wollen und vom Chefarzt behandelt werden möchten, erläutert das Unternehmen. Der neue Tarif entspreche diesem Kundenwunsch natürlich zu geringeren Prämien als ein klassischer stationärer Zusatzschutz.
Als beispielhafte Monatsbeiträge nennt die Central Privat KK für einen 35-jährigen Mann 15,73 EUR und für eine gleichaltrige Frau 12,51 EUR. Bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren werden 22,96 EUR und 16,42 EUR verlangt. Das sind weniger als die Hälfte der umfassenden Stationär-Zusatzversicherung "SG2" des Unternehmens.
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten ein auf Sie optimiertes Angebot der Central Privat KK erstellen und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.

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Privat KK

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Privat KK ABC

Gehören Krankheitskosten weder zu den Werbungskosten noch zu den Betriebsausgaben, können sie als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein (§ 33 EStG). Krankheitskosten in diesem Sinne sind Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglicher zu machen oder deren Folgen zu lindern. Mittelbare Krankheitskosten, d. h. lediglich in einem losen Zusammenhang mit der Krankheit stehende Aufwendungen, sind nicht begünstigt. Aufwendungen für eine Heilbehandlung im eigentlichen Sinn werden in ständiger Rechtsprechung typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung bedarf.

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Privat KK für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Stationäre Leistungen Privat KK

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt, andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Freiwillige Privat KK

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Privat KK abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Privat KK wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Privat KK für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.