AXA Privat KK

Auch für vermögende Familien mit Kindern könnte es sich lohnen, über "Großschadentarife" im Krankheitsfall nachzudenken. So kostet es beispielsweise bei der AXA Privat KK für Eltern (Mitte 30) mit zwei Kindern (6 und 8 Jahre) unter 150 EUR pro Monat. Der Selbstbehalt liegt bei 5.200 EUR allerdings pro Person.
Andere Kassen sind zwar günstiger, bieten aber nicht solchen Leistungsschutz. Am günstigsten ist im Fall von G. die AXA Privat KK. Hier muss er lediglich 5.200 EUR Selbstbehalt pro Jahr zahlen. Der monatliche Beitrag beträgt knapp 70 EUR. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot zur AXA Privat KK erstellen und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.

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Privat KK

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AOK Privat KK

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Privat KK 2009

Nach Einschätzung der Privat KK wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV -Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Der Basistarif muss von jedem Privat KK Anbieter ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV.

Kostenloser Tarifvergleich Privat KK

Die PKV ist in der Regel eine Entscheidung für das Leben und entsprechend sorgfältig vorzubereiten. Wichtig ist, dass ein voraussichtlich langfristig stabiler Krankenversicherer gewählt wird.
Verschiedene Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Softfair oder KVpro.de haben sich auf die Beurteilung von Krankenversicherern und deren Produkten spezialisiert. Beachten muss man jedoch, dass sie regelmäßig nur auf Basis von Vergangenheitsdaten versuchen können, Aussagen für die Gegenwart und Zukunft zu treffen.
Sparen Sie mit unserem kostenlosen Tarifvergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Beiträgen Ihrer Privat KK ein.

Freiwillige Privat KK

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Privat KK abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer Privat KK wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

Privat KK für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.