Universa PKV

Den attraktiven Einstieg in die private Krankenversicherung will die Universa PKV a.G. mit ihrer Krankenvollversicherung "intro-Privat" ermöglichen. Auf Kernleistungen der PKV sollen die Versicherten in dem Tarif nicht verzichten müssen. Als Zielgruppe für ihr neues Angebot sieht die Universa insbesondere Existenzgründer und Angestellte, die sich zum ersten Mal privat versichern können. "Intro-Privat" ist ein Kompakttarif mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro. Krankentagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und Pflegeversicherung werden zusätzlich angeboten.
Im ambulanten Bereich ist eine hundertprozentige Erstattung der ärztlichen Leistung vorgesehen, wenn vor der Konsultation eines Facharztes zunächst der Hausarzt aufgesucht wird. Der direkte Weg zu vielen Fachärzten reduziert die Versicherungsleistung auf 75 Prozent. Auch ambulante Behandlungen im Ausland kosten stets 25 Prozent Eigenanteil.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und wechseln Sie in die günstigen Tarife der Universa PKV. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen unabhängigen Vergleich an und sparen Sie bares Geld.

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Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema PKV

AOK PKV

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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PKV für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Günstige PKV

Der Wechsel in eine günstige PKV, also Krankenversicherer, kann Ihnen eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr einbringen. Wichtig ist auch, die günstiger erscheinenden Vergleichsangebote genau auf den konkreten Leistungsumfang hin zu analysieren. Es sollte auch geklärt werden, ob der neue Versicherer für bisher übernommene Arzneimittel und Behandlungsmethoden aufkommt, damit nicht nach dem Versichererwechsel Auseinandersetzungen entstehen.
Unsere Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich bei der Wahl einer geeigneten PKV.

Inter PKV

Noch rechtzeitig die Leistungs- und Preisvorteile der alten Welt der PKV sichern, worunter ein niedriger Beitrag ohne Portabilitätskosten gemeint ist - das ist nach Meinung des Mannheimer Krankenversicherers Inter ein guter Grund für seinen neuen Tarif. Denn ab 2009 müssen Vollversicherungen eine teilweise Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung beim Wechsel des Versicherers vorsehen. Und das wird die Neubeiträge verteuern. Auf 20 bis 40 Prozent schätzt beispielsweise der größte Internet-Vermittler von Krankenversicherungen, die Impuls AG, den Aufschlag, den Kunden bei einem Abschluss ab nächstem Jahr hinnehmen müssen. Schätzungen von Versicherern sind allerdings zurückhaltender, sie reichen von einigen wenigen Prozent bis zu etwa 15 Prozent Aufschlägen.

PKV 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.