Leistungen PKV

Hier finden Sie einen Überblick über den Umfang der Leistungen der PKV Anbieter inhaltlich dargestellt und auf die unterschiedlichen Tarifarten und Angebotsformen hingewiesen. Die Darstellung soll dazu beitragen, die konkreten Möglichkeiten der bedarfsgerechten und persönlichen Zusammenstellung des Krankenversicherungsschutzes aufzuzeigen. Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der ambulanten Leistungen,
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der Stationäre Leistungen,
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie,
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung,
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt, sowie
Leistungen PKV   - Bildgrafik Pfeil der Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten etc.

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PKV

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Informationen

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PKV für Selbstständige

Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

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Allgemeines zum Thema PKV

Beiträge des Arbeitnehmers zu einer GKV werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbeitete Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur PKV der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch auch die Arbeitnehmeranteile, so liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wenn die Beiträge des Arbeitnehmers oder die ihm als Arbeitslohn zugerechneten, vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zusammen mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers die Vorsorgepauschale übersteigen, können sie bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

PKV für Akademiker

Bei Akademikern ist der Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Private Krankenversicherung für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema PKV und Berufsunfähigkeitsschutz für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

PKV für Beamte

Die PKV kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:

Antrag PKV

Bereits bei der Antrag Aufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antrag Steller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken: Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten.