In die PKV wechseln

Überschreitet der Versicherte entweder sofort mit Beschäftigungsbeginn oder später die Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.150 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich), kann er entweder sofort in die PKV wechseln, oder nach Mitteilung des voraussichtlichen Eintretens der freiwilligen Versicherung und des Kündigungsrechts durch die Krankenkasse ggf. auch rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sein werden, wechseln.
Die nach heutigem Recht freiwillig GKV-Versicherten verlieren ihren Status und müssen länger als Versicherungspflichtige in der GKV bleiben, wenn sie noch keine drei aufeinander folgenden Kalenderjahre mit ihrem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.
Die Dreijahresregelung gilt allerdings in folgenden Fällen nicht:
In die PKV  wechseln - Bildgrafik Pfeil Für Arbeitnehmer, die am Stichtag 2.2.2007 bereits PKV -versichert waren sowie
In die PKV  wechseln - Bildgrafik Pfeil für Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben, um in die PKV zu wechseln.

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Besteht Unklarheit über die Versicherungsfähigkeit, empfiehlt es sich, bei einem PKV Anbieter seiner Wahl einen Probeantrag zu stellen. Dieser ist ausdrücklich als solcher zu kennzeichnen mit dem Vorteil, dass keine förmliche Antragsablehnung erfolgt, die bei erneuten Versuchen bei anderen Krankenversicherern angegeben werden müssten. Der Probeantrag hilft, eine grundsätzliche Einschätzung der Versicherungsfähigkeit zu erhalten.
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Leistung der PKV

Es gibt die Krankheitskostenvollversicherung, die sich für solche Personen anbietet, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, also auch von einem gegebenenfalls bestehenden Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis keinen Gebrauch gemacht haben. Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes der PKV Leistung, die auf Personen in der GKV abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Kranken Zusatzversicherung für bestimmte Leistungen , die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).

Kostenlose PKV Beratung

Nach Einschätzung der PKV wird die sog. Gesundheitsreform zur Verteuerung des Versicherungsschutzes führen. Denn beim neu geschaffenen Basistarif können Neukunden weder abgelehnt werden noch ist eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung erlaubt. Auch der Wechsel von PKV-Bestandskunden in den Basistarif birgt finanzielle Konsequenzen in sich. Versicherte haben zu Beginn des Jahrs 2009 sechs Monate lang Zeit, um in den unter Umständen deutlich preiswerteren Basistarif zu wechseln. Finden Sie durch eine unabhängige und kostenlose Beratung unserer Experten die günstigste PKV bei optimalen Leistungen.

PKV abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine PKV abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der PKV hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...