PKV für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer PKV zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer PKV ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema PKV für Angestellte.

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Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema PKV

Krankentagegeld PKV

Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.

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In der PKV werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.
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Leistungsvergleich PKV

Es empfiehlt sich nicht, die unverbindliche Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen über einen gewissen Zeitraum bei diesem Vergleich zu berücksichtigen, da sie weder in der Höhe noch als Leistung garantiert ist.
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Victoria PKV

Viele andere Leistungen der Victoria PKV werden erneut aufgestockt, Brillen beispielsweise auf bis zu 600 EUR, Entbindungspauschale auf 1.500 EUR, Zahnersatz auf 80 Prozent oder 90 Prozent bei vollständiger Erstellung bei einem Vertragsarzt. Die Zahnstaffel endet schon nach vier Jahren. Im Krankenhaus ist ein Ein-Bettzimmer wählbar.
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PKV für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.