Central PKV

Die Central PKV AG hat ihr Angebot an Krankenhaus-Zusatzversicherungen um eine Variante für schwere Krankheiten und eine für Unfälle ergänzt. Gerade bei schweren oder sogar lebensbedrohenden Erkrankungen ist es nach Ansicht der Central besonders wichtig, im Krankenhaus zur Ruhe zu kommen und sich vom Arzt seines Vertrauens behandeln zu lassen. Daher habe der Krankenversicherer sein Angebot für gesetzlich Versicherte um den einzigartigen Zusatztarif Central akut erweitert.
Bei einer klassischen Blinddarm-OP halten viele Kunden eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im Zweibettzimmer für verzichtbar. Demgegenüber haben Kundenbefragungen ergeben, dass viele unserer Kunden gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen mit längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel Krebs oder Herzinfarkt) gut absichert sein wollen und vom Chefarzt behandelt werden möchten, erläutert das Unternehmen. Der neue Tarif entspreche diesem Kundenwunsch natürlich zu geringeren Prämien als ein klassischer stationärer Zusatzschutz.
Als beispielhafte Monatsbeiträge nennt die Central PKV für einen 35-jährigen Mann 15,73 EUR und für eine gleichaltrige Frau 12,51 EUR. Bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren werden 22,96 EUR und 16,42 EUR verlangt. Das sind weniger als die Hälfte der umfassenden Stationär-Zusatzversicherung "SG2" des Unternehmens.
Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten ein auf Sie optimiertes Angebot der Central PKV erstellen und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen.

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Informationen

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PKV für Ärzte

Die PKV für die in medizienischen Berufen arbeitenden Personenkreise, wie für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der PKV für Ärzte fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.

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PKV für Beamte

Für Beamte, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, haben die Möglichkeit sich in einer PKV versichern zu lassen, Eine Private Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. ) oder Zusatzversicherungsschutz bieten. Für mehr Informationen und Vergleich zum Thema PKV für Beamte fordern Sie einfach unverbindlich und kostenlos das von Ihnen gewünschte Info Material an.

Leistungsvergleich PKV

Es empfiehlt sich nicht, die unverbindliche Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen über einen gewissen Zeitraum bei diesem Vergleich zu berücksichtigen, da sie weder in der Höhe noch als Leistung garantiert ist.
Unsere unabhängigen Versicherungsmakler informieren Sie mit unserem Leistungsvergleich kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Leistungsarten und Tarifarten einer PKV. Fordern Sie gleich kostenlos Ihre individuelles Angebot an und sparen Sie mehrere Hundert Euro im Jahr ein.

Viktoria PKV

Die Tarifstufe BM3/KP3 der Viktoria PKV unterscheidet sich von der vorhergehenden unter anderem durch 70 Prozent Zahnersatzanspruch bei einer jährlichen Gesamtbegrenzung im Zahnbereich von 2.000 EUR. Erstmals werden auch wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus und die Unterbringung im Zweibettzimmer übernommen.
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PKV 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.