AOK PKV
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer
Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die GKV
einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom
Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen.
Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich
freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK PKV) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen
Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder
Knappschaftliche Krankenkasse.
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