Angebot PKV
Andererseits gibt es Angebote des ergänzenden Versicherungsschutzes, die auf Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung
abgestimmt sind und dort verbliebene Teilrisiken abdecken. Hierzu gehören z. B. Krankheitskostenzusatzversicherungen für bestimmte
Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nicht in vollem Umfang übernimmt (z. B. Differenzen zwischen den
Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten eines Zahnersatzes).
Von Bedeutung ist, dass durch eine Vollversicherung bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft die aufgrund gesetzlicher
Pflicht eintretende Krankenversicherung in der GKV nicht verdrängt werden kann. Umgekehrt räumt jedoch § 5 Abs. 9 SGB V den
Personen, die bei einem PKV-Unternehmen versichert sind, ein besonderes Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt einer
Versicherungspflicht an ein. Dies gilt z. B. für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig
werden oder für die eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beginnt.
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bestmögliche Absicherung für sich und Ihre Familie.
