Angebot PKV Berechnung
Zur Berechnung des Monatsbeitrags für Arbeitnehmer gilt folgende Faustregel: Monatseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze
multipliziert mit dem halben allgemeinen Beitragssatz geteilt durch 100. Man erhält so den Arbeitnehmeranteil an der
Krankenversicherungsprämie.
Die Verdienstgrenze ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie ändert sich jährlich mit den durchschnittlichen Steigerungen aller
Gehälter in Deutschland.
Die Einkünfte oberhalb dieser Grenze sind nicht mit Beiträgen zu belegen. Allerdings werden zur Berechnung alle Arbeitseinkommen
über das Jahr zusammengerechnet, also auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Erfolgsprämien oder Tantiemen. Diese
Gesamtsumme aller Einkommen wird dann durch 12 geteilt und ergibt so das Monatseinkommen, für das die Krankenversicherungsbeiträge
zu entrichten sind.
Als beitragspflichtige Einnahmen gelten folgende Bruttoeinkünfte:
Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung,
Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen,
Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, bAV etc.,
Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, jedoch nur, wenn gleichzeitig Rente oder Versorgungsbezüge erzielt werden.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Aufgrund vieler Reformen verschiebt sich
allerdings die Belastung zu Lasten der Arbeitnehmer.
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