Allianz PKV

Die Allianz PKV AG (APKV) hat eine neue Tarifgeneration unter dem Namen AktiMed® vorgestellt. In den drei Leistungsstufen "Start", "Plus" und "Best" sollen unterschiedliche Kundensegmente angesprochen werden. "Heute bildet für etwa 60 Prozent der Kunden der Preis ein entscheidendes Kaufkriterium", begründet Vertriebsvorstand Dr. Michael Albert der APKV die Einführung. Die bisherigen APKV-Produkte seien "nur schwer wettbewerbsfähig" gewesen, um die preissensiblen Kunden zu erreichen. Dass Leistung in der privaten Krankenversicherung Geld kostet, demonstriert eindrucksvoll die neue Tarifgeneration der Allianz. Wer von allem das Beste will, zahlt doppelt so viel wie der preisbewusste Kunde, der sich nur knapp über Kassenniveau versichern will. Ob allerdings eine "Best"-Leistung wirklich benötigt wird, zumal sie beispielsweise beim Zahnersatz durchaus kein "Best"-Niveau erreicht, muss jeder für sich entscheiden. Die "Plus"-Tarife scheinen wie so oft die goldene Mitte zu sein und vernünftige Leistung zu bezahlbarem Beitrag zu bieten. Noch muss man allerdings auch auf die langfristige Beitragsentwicklung des Versicherers achten, denn erst ab 2009 müssen Tarife (teil-)portable Alterungsrückstellungen und damit eine "Fluchtmöglichkeit" bei zu starken Beitragsanpassungen vorsehen. Sie möchten mehr Informationen zur PKV der Allianz? Senden Sie uns Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich zu. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich über die von Ihnen gewünschten PKV Leistungen. Welche Leistungen bietet die Allianz PKV zu welchen Beitragssätzen? Unsere unabhängigen Experten informieren Sie über die Tarife und die Beitragshöhe der Allianz PKV und unterbreiten Ihnen auf Ihren Wunsch auch gern Vergleichsangebote von anderen PKV Anbietern.

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Barmer PKV

Neue Bonusmodelle, die die Barmer PKV seit 2004 erstmals anbieten dürfen, können die Gesundheitsausgaben noch einmal deutlich senken. So können Kassen ihren Versicherten Boni gewähren, wenn sie sich in Hausarztmodelle oder integrierte Versorgungen einschreiben, bei einem Disease Managementprogramm (DMP) z. B. für chronisch Kranke mitmachen oder sich besonders gesundheitsbewusst und sportlich verhalten.
Der Bonus kann in Form eines günstigeren Beitragssatzes, in Form von geringeren Zuzahlungen aber auch dem Erlass der Praxisgebühr oder in konkreten Sachpreisen gewährt werden. Die Kassen sind aber dazu nicht verpflichtet, sie haben erstmals die Möglichkeit, dies auf freiwilliger Basis zu testen.

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Kostenlos PKV Beitrag berechnen

In der PKV richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten. Darüber hinaus wird der Beitrag versicherungsmathematisch berechnet. Lassen Sie jetzt Ihren individuellen PKV Beitrag berechnen.

Kostenloser Vergleich PKV

Die PKV kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung).
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Beitragssatz der PKV

Die Höhe der Beiträge einer PKV richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträge bemessen sich nach dem PKV Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte im Zeitpunkt des Störfalls angehört. Diese Krankenkasse erhält die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Wertguthaben. Dabei ist es unerheblich, ob im gesamten Zeitraum, in dem das Wertguthaben gebildet wurde, eine Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestanden hat. Auch ist es unerheblich, in welcher Höhe für diesen Zeitraum bereits in der Vergangenheit - ohne das Wertguthaben - tatsächlich Beiträge zur PKV entrichtet wurden.

PKV Entscheidung 2008

Für den VN bestand bedingungsgemäß Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wurde. Nach den einschlägigen Tarifbedingungen des Versicherers setzt Versicherungsfähigkeit bei einem Nichtselbständigen voraus, dass dieser in einem ständigen festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis gegen Entgelt steht. Hieran fehlt es, wenn das Vertragsverhältnis durch Kündigung beendet worden ist. Diese strikte Regelung hielt der Inhaltskontrolle durch den BGH nicht stand. Der BGH nahm eine wertende Betrachtung der Bedingungen vor. Durch eine ergänzende Vertragsauslegung gelangte er zum Ergebnis, dass die Versicherungsfähigkeit erst zu dem Zeitpunkt entfällt.