PKV 2009

Die Einführung des Basistarifs wird nach Einschätzung der PKV auch Auswirkungen auf die Bestandskunden haben, also auf bereits bestehende Verträge. Dass Neukunden ab 2009 bereits höhere Beiträge zahlen müssen, ergibt sich einerseits aus der neuen Portabilität, also der teilweisen Mitgabe der Altersrückstellungen bei Wechsel des PKV-Unternehmens, und zum anderen aus der späteren verstärkten Inanspruchnahme des Basistarifs ab Alter 55. Der Eingriff in bestehende Verträge sei enorm, das Umlagesystem innerhalb der PKV systemfremd und damit die Notwendigkeit einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Reform unausweichlich, so der PKV-Verband.
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Versicherungspflicht für alle
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Einführung des Basistarifs in der PKV
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes Unternehmens zeitlich befristet bis zum 30.6.2009
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Überführung des Standardtarifs in den Basistarif
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Öffnung der See-Krankenkasse
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Einführung des Gesundheitsfonds, des neuen Risikoausgleichs, des einheitlichen Beitragssatzes, einer einheitlichen vertragsärztlichen Gebührenordnung
 PKV  2009 - Bildgrafik Pfeil Wahltarife für Krankengeldanspruch
Die Versicherungspflicht ab 2009 gilt auch für diese Personengruppe. In der Konsequenz bedeutet das, dass manche Beamte und Pensionäre, die sich bislang mit der staatlichen Beihilfe begnügt haben, sich "beihilfeergänzend" versichern müssen.
Praxis-Tipp
Es kann sich für nicht versicherte Beamte und Pensionäre lohnen, in den ab Juli 2007 geöffneten Standardtarif zu wechseln und sich ab 2009 in den Basistarif übernehmen zu lassen, da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter bemisst. Wer also frühzeitig einsteigt, kann Beiträge über den Zeitablauf einsparen.

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PKV 3 Jahre

Beiträge zur PKV werden in Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. D.h. ein Arbeitnehmer, dessen beitragspflichtiges Bruttoentgelt über der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, bezahlt maximal auf diesen Betrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Seit dem 1.7.2005 ist der Grundsatz, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte zu tragen haben, entfallen. Die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9% zu senken. Gleichzeitig wurde ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9% eingeführt, der nur von den Arbeitnehmern zu tragen ist. Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV ....

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