PKV 2009
Die Einführung des Basistarifs wird nach Einschätzung der PKV auch Auswirkungen auf die Bestandskunden haben, also auf bereits
bestehende Verträge. Dass Neukunden ab 2009 bereits höhere Beiträge zahlen müssen, ergibt sich einerseits aus der neuen Portabilität,
also der teilweisen Mitgabe der Altersrückstellungen bei Wechsel des PKV-Unternehmens, und zum anderen aus der späteren
verstärkten Inanspruchnahme des Basistarifs ab Alter 55. Der Eingriff in bestehende Verträge sei enorm, das Umlagesystem
innerhalb der PKV systemfremd und damit die Notwendigkeit einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Reform unausweichlich,
so der PKV-Verband.
Versicherungspflicht für alle
Einführung des Basistarifs in der PKV
Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes Unternehmens zeitlich befristet bis zum 30.6.2009
Überführung des Standardtarifs in den Basistarif
Öffnung der See-Krankenkasse
Einführung des Gesundheitsfonds, des neuen Risikoausgleichs, des einheitlichen Beitragssatzes, einer einheitlichen vertragsärztlichen Gebührenordnung
Wahltarife für Krankengeldanspruch
Die Versicherungspflicht ab 2009 gilt auch für diese Personengruppe. In der Konsequenz bedeutet das, dass manche Beamte und
Pensionäre, die sich bislang mit der staatlichen Beihilfe begnügt haben, sich "beihilfeergänzend" versichern müssen.
Praxis-Tipp
Es kann sich für nicht versicherte Beamte und Pensionäre lohnen, in den ab Juli 2007 geöffneten Standardtarif zu wechseln und
sich ab 2009 in den Basistarif übernehmen zu lassen, da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter bemisst. Wer also frühzeitig
einsteigt, kann Beiträge über den Zeitablauf einsparen.
