PKV 2008

Mitversicherte Ehegatten haben Direktanspruch in PKVEntscheidungstenor:
Der mitversicherte Ehepartner (§ 178a Abs. 1 VVG) kann nach § 328 Abs. 1 BGB eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend machen. Das schließt die Berechtigung ein, die Wirksamkeit von Vertragsklauseln anhand von § 307 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. Fundstelle: BGH, Urteil v. 10.10.2007, IV ZR 37/06, VersR 2008 , 64
Bemerkungen:
In vielen Ehen ist es so, dass der eine Partner eine private Krankenversicherung abschließt und der andere Partner mitversicherte Person ist. Der mitversicherte Partner kann dann eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend machen. Wenn die Versicherungsbedingungen keine abweichende Regelung beinhalten, hat der mitversicherte Ehepartner einen eigenen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Das schließt auch die Berechtigung ein, die Wirksamkeit von Vertragsklauseln anhand von § 307 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. Der BGH begründet diese Rechtsposition damit, dass es sich hier um eine Krankheitskostenversicherung für fremde Rechnung handelt, die uneingeschränkt den Regelungen über den Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 Abs. 1 BGB unterliegt. Darauf, ob der mitversicherte Ehepartner einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht oder durch Tätigkeit im Haushalt zum Familienunterhalt beiträgt, kommt es für die Frage, wessen Interesse versichert ist, nicht an. Von Bedeutung ist die vom BGH bestätigte Rechtslage nicht zuletzt für getrennt lebende Ehepartner, die ihre Arztrechnungen nicht über ihren Ehepartner einreichen lassen möchten.

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Versicherung PKV

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der GKV ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit in eine PKV Versicherung wechseln.

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PKV für Beamte

Für Beamte, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, haben die Möglichkeit sich in einer PKV versichern zu lassen, Eine Private Krankenversicherung kann aber auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. ) oder Zusatzversicherungsschutz bieten. Für mehr Informationen und Vergleich zum Thema PKV für Beamte fordern Sie einfach unverbindlich und kostenlos das von Ihnen gewünschte Info Material an.

Alterungsrückstellung PKV

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der PKV zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim PKV-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

Universa PKV

Die Universa PKV sieht ihr neues Produkt im Marktvergleich sowohl bei den Leistungen als auch beim Preis ganz vorne dabei. Als Beispiel nennt das Unternehmen für einen 30-jährigen Mann einen Monatsbeitrag von 129,14 Euro und für eine gleichaltrige Frau 213,60 Euro (jeweils inklusive gesetzlichem Altersentlastungszuschlag).
Trotz der niedrigen Prämien verzichtet Intro-Privat nicht auf wichtige PKV-Kernleistungen, betont der Versicherer Universa PKV. Auch liege der Tarif deutlich über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich weitere Informationen zur Universa PKV an.

Central PKV

Als weiterer Anbieter einer garantierten Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ist die Central Krankenversicherung AG mit dem Tarif CVP in den Vollversicherungs-Markt eingetreten. Das Angebot richte sich an besonders preis- und gesundheitsbewusste Personen, die von einer hohen garantierten Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit profitieren möchten, teilte die Central PKV mit. Fordern Sie jetzt einen auf Sie optmierten Vergleich der Central PKV an und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Beiträgen.