Kostenloser PKK Vergleich

Arbeitnehmer, die wegen Ausscheidens aus der Versicherungspflicht (z. B. wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vor der Wahl zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung stehen, sollten berücksichtigen, dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne weiteres möglich ist. Dies wäre nach Ablauf der dreimonatigen Anzeigefrist für eine freiwillige Weiterversicherung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer in Zukunft eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt oder einen anderen Tatbestand erfüllt, der Versicherungspflicht nach sich zieht (z. B. Arbeitslosengeldbezug). Die im Alter relativ kostengünstige PKK der Rentner kommt bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann in Betracht, wenn der Rentenbezieher eine Vorversicherungszeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt (seit der erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums). Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht (z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer neuen Beschäftigung) nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte der Zeit (2 Jahre und 6 Monate) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder aufgrund einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer seine PKK in der trügerischen Annahme gekündigt hat, dass er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird, muss von dem privaten Versicherungsunternehmen jedoch wieder versichert werden. Die erneute Versicherung kommt allerdings nur zustande, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen vorher ununterbrochen mindestens fünf Jahre versichert war (§ 5 Abs. 10 SGB V). Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt die Versicherung zu den alten Konditionen (Aufnahme ohne Risikoprüfung zu alten Tarifbestimmungen, Anrechnung bereits erworbener Altersrückstellungen).

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PKK für Deutschland

Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist bzw. der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Für den in Deutschland lebenden Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten, weil hier die Rechtswahlfreiheit gilt.

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Allgemeines zum Thema PKK

Beiträge des Arbeitnehmers zu einer GKV werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbeitete Vorsorgepauschale steuermindernd berücksichtigt. Die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur PKK der Arbeitnehmer gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Übernimmt der Arbeitgeber jedoch auch die Arbeitnehmeranteile, so liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Wenn die Beiträge des Arbeitnehmers oder die ihm als Arbeitslohn zugerechneten, vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zusammen mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers die Vorsorgepauschale übersteigen, können sie bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Leistungsvergleich PKK

Es empfiehlt sich nicht, die unverbindliche Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen über einen gewissen Zeitraum bei diesem Vergleich zu berücksichtigen, da sie weder in der Höhe noch als Leistung garantiert ist.
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PKK für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer PKK zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer PKK ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

IKK PKK

Wer gleichzeitig Mitglied der IKK-Direkt wird, für den kann der Münchener Verein die komplette Abwicklung einschließlich der Abrechnung mit der Kasse übernehmen. Dazu unterschreibt der Kunde eine Zusatzerklärung, über die er zur Kenntnis nimmt, dass die erstattungsfähigen Kosten direkt an den Kunden geleistet werden. Der Münchener Verein wird bevollmächtigt, in diesem Fall das gesetzliche Wahlrecht des Kassenpatienten zur Kostenerstattung stellvertretend zu beantragen. Die Erstattungsansprüche gegen die IKK PKK werden an den Münchener Verein abgetreten.