Hallesche PKK

Versicherungsnehmer vergleichen zwischen den privaten Krankenversicherern stärker als bisher und zu wechseln zu günstigeren Anbietern, wie zum Beispiel die Hallesche PKK. Die Hallesche PKK besticht durch sehr niedrige Beiträge und bietet erstklassige Leistungen und Zusatzversicherungen wie die Pflegeversicherung.
Dafür hat die Hallesche viele Punkte berücksichtigt, die beispielsweise von der Zeitschrift Finanztest als empfehlenswert hervorgehoben werden. Der Versicherer verzichtet unter anderem auf die nach MB/EPV 94 vorgesehene dreijährige Wartezeit. Die Tagegeldleistungen gewählt werden können auf den Monat gerechnet 900, 1.800 und 3.000 EUR werden auch bei eingetretener Pflegebedürftigkeit alle drei Jahre angepasst, 10 Prozent Erhöhung sind dann jeweils fällig.
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich ein für Sie optimiertes Angebot der Halleschen PKK und sparen Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Beiträgen.

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PKK für Selbstständige

Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKK vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

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Alle PKK vergleichen

Aufgrund der Vielzahl von Anbietern einer PKK ist es für den Einzelnen Versicherungsnehmer fast unmöglich die richtige PKK zu finden. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifen und Leistungen erkennt lassen sich am besten online vergleichen. Allerdings raten wir, vor dem abschliessen einer PKK sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, aus allen Anbietern einer PKK online zu vergleichen, empfehlen Ihnen aber, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos und unverbindlich bereaten zu lassen.

Versicherungsvergleich PKK

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der PKK gegenüber der GKV ist noch vergleichsweise leicht, solange sie sich auf den Zeitpunkt der Entscheidung bezieht. Es brauchen lediglich die aktuellen Beiträge für alle in die Betrachtung einzubeziehenden Personen (auch Familienmitglieder) zuzüglich ggf. anfallender Zuzahlungen bzw. Selbstbeteiligungen bzw. zuzüglich ggf. nötiger Zusatzversicherungen zur Aufbesserung des Leistungsniveaus der GKV addiert und anschließend verglichen zu werden. Durch unseren kostenlosen Versicherungsvergleich Ihrer PKK finden Sie die günstigsten Tarife bei optimalen Leistungen.

Beitragssatz der PKK

Die Höhe der Beiträge einer PKK richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beiträge bemessen sich nach dem PKK Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte im Zeitpunkt des Störfalls angehört. Diese Krankenkasse erhält die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Wertguthaben. Dabei ist es unerheblich, ob im gesamten Zeitraum, in dem das Wertguthaben gebildet wurde, eine Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse bestanden hat. Auch ist es unerheblich, in welcher Höhe für diesen Zeitraum bereits in der Vergangenheit - ohne das Wertguthaben - tatsächlich Beiträge zur PKK entrichtet wurden.

PKK 2011

Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.