PKK für Studenten

Die Kündigung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an und ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über den Eintritt der Versicherungspflicht nachzuweisen. Das Kündigungsrecht unterliegt keiner Frist und wirkt vom Eintritt der Versicherungspflicht bzw. vom Beginn der Familienversicherung an. Studenten haben die Möglichkeit, bei fast allen privaten Krankenversicherern den Tarif PSKV (Private studentische Krankenversicherung) zu wählen. Dieser sieht allerdings nur einen Mindestversicherungsschutz vor. Er bietet im Rahmen bestimmter Leistungshöchstsätze Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Darüber hinaus werden zumeist in bestimmten Fällen Zuschüsse gezahlt. Problematisch könnte sein, wenn sich behandelnde Ärzte und Zahnärzte nicht an die in diesem Rahmen tariflich vorgesehenen Höchstleistungen halten und darüber hinaus liquidieren, so dass Eigenbeteiligungen für den in einer PKK versicherten Studenten verbleiben können.

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Informationen

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PKK für Selbstständige

Selbstständige, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKK vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

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Berechnung PKK

Durch die 3. Schadenversicherungsdirektive gibt es eine Ausnahme für die PKK von der allgemeinen Deregulierung der Versicherungswirtschaft und dem Fortfall der Genehmigungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Tarife, Grundlagen für die Berechnung der Prämien und technischen Grundlagen. Die Genehmigungspflicht besteht weiter, soweit die PKV dazu bestimmt ist, eine GKV ganz oder teilweise zu ersetzen. Es handelt sich hierbei um die so genannte substitutive Krankenversicherung.

Stationäre Leistungen PKK

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt, andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

PKK für Beamte

Die PKK kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:

Beitrag Vergleich PKK

Berücksichtigt werden muss auch, ob ggf. weitere Familienmitglieder gegen eigene, zusätzliche Beiträge mitversichert werden müssen und wie sich der Beitrag langfristig entwickelt.
Eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung der längerfristigen wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit finden Sie in Kapitel 4 dieses Anhangs. In den Kapiteln 2 und 3 findet sich ein Vergleich, der bei der Beurteilung der Vor- und Nachteile von GKV und PKK behilflich sein kann.