PKK 2011

Während die GKV jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKK schon immer auf dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung und Umverteilung der Direktgutschrift ebenso ergeben wie durch den Anspruch auf Tarifwechselmöglichkeiten oder Einführung von Hausarzttarifen. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu entwickeln sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen. In der PKV richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten. Darüber hinaus wird der Beitrag versicherungsmathematisch berechnet. Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die PKK führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip durch. In der PKV bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die PKK-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus, aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.

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Informationen

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Versicherung PKK

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung in der von Bismarck 1883 ins Leben gerufenen Sozialgesetzgebung, der Reichsversicherungsordnung RVO. Die Grundidee der GKV ist es zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die Versicherungspflicht wurde dabei an einen festgelegten Höchstsatz des Lohnes gekoppelt. Dieses Grundprinzip gilt noch heute. Seit 1996 können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden. Der § 9 SGB V ist hier einschlägig. Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit in eine PKK Versicherung wechseln.

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PKK für Studenten

Eingeschriebene Studenten unterliegen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahres der Versicherungspflicht. Danach können sich Studenten freiwillig in der GKV weiterversichern, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang gesetzlich versichert waren. Alternativ kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wer durch die Aufnahme seines Studiums versicherungspflichtig wird und bereits in der PKK versichert ist, kann den privaten Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Stationäre Leistungen PKK

Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Als Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt, andererseits die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, da diese Leistungen nicht als allgemeine Krankenhausleistungen gelten.

Freiwillige PKK

Die Versicherungspflicht ist nicht die einzige Form des Versicherungsschutzes, denn es besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige PKK abzuschließen. Sie bietet vom Grundsatz her die gleichen Ansprüche wie eine Pflichtversicherung.
Einige Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, können freiwillige Mitglieder der GKV werden.
Die freiwillig Versicherten verdienen meist oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und können jederzeit zu einer PKK wechseln. Weil sie häufig auch noch den Höchstbeitrag bezahlen, sind sie für die Kassen besonders wertvolle Kunden.

PKK abschließen

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland 1.1.2009 verpflichtet, eine PKK abschließen , es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG). In der PKK hat der Versicherte spezielle Obliegenheiten nach § 9 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. Krankentagegeldversicherung (MB/KT) zu erfüllen ...