KV Zusatzleistung

Zusatzleistung im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe. Versicherungsfähig sind Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung vereinbart haben.
Zusatzleistung für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern. Versichert sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung.
Zusatzleistung im Pflegefall helfen bei nicht ausreichender Rente die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken, so dass Sozialamt bzw. Familienangehörige zur Finanzierung herangezogen werden müssen.
Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastungskomponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen PKV-Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im Alter der versicherten Personen zu mildern.
Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise-Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und einfache Füllung, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz; für Arznei- und Heilmittel, Operations- und Röntgenleistungen; für stationäre Krankenhausbehandlung, notwendige Transporte zum Krankenhaus, Rettungsflug, Rücktransport ins Inland bei medizinischer Notwendigkeit und Überführung im Todesfall ins Inland.
Der Versicherte einer privaten Krankenversicherung genießt Versicherungsschutz für Behandlungen in ganz Europa und für eine bestimmte Zeit auch im außereuropäischen Ausland.
Praxis-Tipp
Die medizinisch notwendigen Rücktransportkosten im Rettungsflugzeug sind nicht immer im Vollversicherungsschutz enthalten. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Ein weiterer Grund liegt darin, dass eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung nicht durch Auslands-Behandlungskosten gefährdet wird.

Anfrageformular

KV

Bitte füllen Sie alle mit " * " markierten Felder aus.

Persönliche Angaben

Anrede:*
Geburtsdatum:*
Vorname:*
Nachname:*
Plz/Wohnort:*
Straße/Nr:*
Telefon:*
Erreichbarkeit:*
E-Mail:*
Berufsstatus:*

Angaben KV

Bruttogehalt:
(Für Angestellte, bitte angeben.)
Leistungen:
Selbstbeteiligung:
Anmerkungen:
Datenschutz:*
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeigen

Informationen

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema " KV Zusatzleistung".

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema KV

AOK KV

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

Anzeigen

KV für Familien

In der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen oder dem Gewinn eines Freiberuflers/Selbstständigen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung), multipliziert mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse, der der Versicherte angehört. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, die andere Hälfte zieht er vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und führt den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse ab. Familien Versicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

KV für Akademiker

Bei Akademikern ist der Verzicht auf eine Verweisung ohne Erhebung eines Mehrbeitrages, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Informationen und Vergleiche zu einer Private Krankenversicherung für für Akademiker an. Lassen Sie sich von unseren unabhängigen Versicherungsexperten zum Thema KV und Berufsunfähigkeitsschutz für Akademiker informieren und kostenlos Angebote und Vergleiche anfertigen.

Kostenlose Berechnung KV

Der Rechnungszins ist dabei der Zins, der der Berechnung der Beiträge in der KV entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zugrunde liegt. Die zunächst vorgesehene Aufteilung der gutzuschreibenden Überzinsen auf alle und auch auf die über 65-Jährigen wird in jährlichen Schritten von 2 Prozent aufgehoben. Dies erfolgt solange, bis jedem Versicherten 100 Prozent gutgeschrieben werden. Damit wird nach einem Übergang von 25 Jahren das Ziel erreicht, dass jeder Versicherte an dem Aufbau seiner erhöhten Alterungsrückstellungen mitwirkt.
Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine auf Sie optimierte Berechnung für Ihren KV Beitrag an.

KV für Ausländer

Der Arbeitgeber hat in allen Fällen, in denen spätestens bei der Arbeitsaufnahme das SVN-Heft nicht vorgelegt wird, für die Abgabe der Meldungen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Versicherungsnummer sowie bei Ausländern mit der Staatsangehörigkeit eines Mitglieds der Europäischen Gemeinschaften das Geburtsland und gegebenenfalls die von diesem Mitglied vergebene Versicherungsnummer. 6Sofern die deutsche Versicherungsnummer nicht bekannt ist, ist auch die Angabe aufzunehmen, ob und bejahendenfalls wann und bei welcher Stelle eine Versicherungsnummer beantragt worden ist. 7Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.