KV wechseln

Die Deutsche Aktuarvereinigung ermittelte für die nicht wechselbereiten oder nicht mehr zum Wechsel fähigen Kunden der privaten Krankenversicherer deutlich steigende Beiträge. Die Mathematiker gehen davon aus, dass vor allem junge und gesunde VN zwischen den KV Anbietern stärker als bisher selektieren und zu günstigeren Anbietern und Tarifen wechseln werden. Neu ist dabei, dass die schon angesparten Alterungsrückstellungen teilweise - in Höhe des Leistungsumfangs des Basistarifs - mitgenommen werden und sich deshalb zukünftig erhöhte Neugeschäftsbeiträge ergeben können. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen solche Wechselmöglichkeiten für das erste Halbjahr 2009 vor.
Mehrere private Krankenversicherer erwarten im kommenden Jahr einen kräftigen Schub für ihr Neugeschäft, ausgelöst durch die neuen Wechselmöglichkeiten zwischen den Anbietern. Die Gesundheitsreform hat für die Versicherten in der KV die Wechselmöglichkeiten verbessert, da ab 1.1.2009 zumindest teilweise die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden können.
Für Neukunden gilt diese Regelung künftig immer, für bereits privat Versicherte besteht die Wechselmöglichkeit im 1. Halbjahr 2009 in den Basistarif mit GKV-Leistungsniveau, gedeckelten Beiträgen, unter teilweiser Mitnahme der Alterungsrückstellungen und ohne Gesundheitsprüfung.
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AOK KV

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Aufgrund der Vielzahl von Anbietern einer KV ist es für den Einzelnen Versicherungsnehmer fast unmöglich die richtige KV zu finden. Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Tarifen und Leistungen erkennt lassen sich am besten online vergleichen. Allerdings raten wir, vor dem abschliessen einer KV sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, aus allen Anbietern einer KV online zu vergleichen, empfehlen Ihnen aber, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler kostenlos und unverbindlich bereaten zu lassen.

KV online

In der Privaten Krankenversicherung ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen.
Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen einer KV die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen, d. h. die tatsächlichen Aufwendungen, nicht übersteigen.
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KV für Angestellte

Für Angestellte und Arbeitnehmer deren Lohn oder Gehalt über dem Beitragssatz der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 48.150 Euro (entspricht einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro) brutto liegen, haben die Möglichkeit, sich in einer KV zu versichern, bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Private Krankenversicherung zu wechseln. Weitere Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherungsschutz in einer KV ist, daß das Jahresbruttogehalt der Versicherungspflichtgrenze in den letzten 3 Jahren aufeinanderfolgend erreicht wurde. Unsere Versicherungsexperten beraten und informieren Sie gern ausführlich zum Thema Private Krankenversicherung für Angestellte.

Hallesche KV

Die Hallesche erweitert den Geltungsbereich der Pflegetagegeldversicherung auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz, die Assistanceleistungen müssen allerdings in Deutschland in Anspruch genommen werden. Als Extras gibt es eine dreifache Leistung in den ersten 30 Tagen einer erstmaligen Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III. Bei dieser Pflegestufe wird zudem das Pflegetagegeld um den Beitrag aufgestockt und somit effektiv eine Beitragsbefreiung erreicht.
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