Universa KV

Den attraktiven Einstieg in die private Krankenversicherung will die Universa KV a.G. mit ihrer Krankenvollversicherung "intro-Privat" ermöglichen. Auf Kernleistungen der KV sollen die Versicherten in dem Tarif nicht verzichten müssen. Als Zielgruppe für ihr neues Angebot sieht die Universa insbesondere Existenzgründer und Angestellte, die sich zum ersten Mal privat versichern können. "Intro-Privat" ist ein Kompakttarif mit Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro. Krankentagegeld für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und Pflegeversicherung werden zusätzlich angeboten.
Im ambulanten Bereich ist eine hundertprozentige Erstattung der ärztlichen Leistung vorgesehen, wenn vor der Konsultation eines Facharztes zunächst der Hausarzt aufgesucht wird. Der direkte Weg zu vielen Fachärzten reduziert die Versicherungsleistung auf 75 Prozent. Auch ambulante Behandlungen im Ausland kosten stets 25 Prozent Eigenanteil.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und wechseln Sie in die günstigen Tarife der Universa KV. Fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich einen unabhängigen Vergleich an und sparen Sie bares Geld.

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Informationen

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AOK KV

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Zahnärztliche Leistungen KV

Zahnärztliche Leistungen können folgende Bereiche vorsehen. Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an.

Alterungsrückstellung KV

Wer Alterungsrückstellungen mitnehmen will, muss entweder in den Basistarif oder in einen neu zu kalkulierenden Tarif ab 2009 wechseln. Eine Aufnahmepflicht besteht für das gewählte Versicherungsunternehmen ebenfalls nur für den Basistarif. Wer zukünftig die übliche Privatversicherung haben möchte, muss sich dazu einer Gesundheitsprüfung unterziehen und evtl. Risiko- und Alterszuschläge hinnehmen. Auch eine Ablehnung ist möglich. Eine Mitnahme der Alterungsrückstellung aus der KV zur GKV ist hingegen nach wie vor nicht möglich. Die Rückstellung verbleibt beim KV-Versicherer zugunsten der übrigen Kunden. Es bleibt bei den erschwerten Rückkehrvoraussetzungen.

KV für Beamte

Die KV kann auch eine bestehende gesetzliche Versorgung ergänzen (Teilkostenversicherung, z.B. für Beamte) oder Zusatzversicherungsschutz bieten (Zusatzversicherung, z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung). Wesentliche Unterschiede zur GKV bestehen in folgenden Punkten:

KV für Mediziner

Die KV für den Personenkreis der Mediziner, wie für Ärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der KV für Mediziner fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.