KV für Arbeitslose

Der Wechsel von der KV in die GKV ist durch das Gesetz sehr eingeschränkt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, in die GKV zu wechseln:
Fällt das Bruttogehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, weil er z. B. seine Arbeitszeit reduziert, so wird er in der GKV pflichtversichert. Steigt sein Einkommen irgendwann wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so kann er als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben, wenn seine Pflichtmitgliedschaft mindestens zwölf Monate betragen hat. Das Gleiche gilt, wenn ein Angestellter arbeitslos wird und von seinem Befreiungsrecht in der PKV keinen Gebrauch macht. Er ist dann für die Dauer der Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtversichert. Dort kann er versichert bleiben, wenn die Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate beträgt und somit wieder die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Beendet ein Arbeitnehmer, der mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und einen Ehepartner hat, der einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, sein Arbeitsverhältnis, so ist er ohne Einkommen und automatisch kostenlos in der Krankenversicherung des Ehepartners versichert. Nimmt er später wieder ein Arbeitsverhältnis auf, so kann er in der GKV bleiben, sofern die zwölf Monate Vorversicherungszeit erfüllt sind. Seit dem 1.7.2000 ist ein Wechsel in die GKV für Personen ab dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eigentlich versicherungspflichtig würden, etwa auf Grund von Arbeitslosigkeit oder durch Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleiben dennoch versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht in der KV und nicht in der GKV versichert waren. Das Gleiche gilt auch für privat versicherte Ehegatten, die nach dem 55. Lebensjahr z. B. durch Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig würden.

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Informationen

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KV für Arbeitslose

Die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Für diese in § 1 SGB V formulierte Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten jedoch mitverantwortlich. Arbeitslose, die planen innerhalb der nächste 3 Monate eine freiberufliche oder Selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, können sich vorab schon über eine KV informieren, um dann mit dem Beenden der Arbeitslosigkeit direkt in eine KV zu wechseln.

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Kostenloser Preisvergleich KV

In der KV werden die Leistungen eines Logopäden im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet. Als üblich gelten diejenigen Vergütungen, die vom Bundesinnenministerium als beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt werden.
Die Preise der jeweiligen KV Unternehmen richten sich nach dem jeweilig vereinbarten Tarif und Leistungsbedingungen. Sparen Sie mit unserem unabhängigen Preisvergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen ein.

KV für Frauen

Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen, bei denen Geburtskosten überhaupt nicht anfallen bzw. nicht anfallen können. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren unter Druck der EU-Gesetzgebung aller Voraussicht nach am Markt durchsetzen, was zu steigenden Beiträgen für Männer führen dürfte.

KV wechseln

Mit Vordatierungen wollen Krankenversicherer privat Versicherten, die nicht bis zum 31.12.2008 wechseln können, die niedrigeren Prämien der „alten Welt“ sichern. Die Anträge werden dabei häufig über einen Zeitraum von weit mehr als sechs Monaten vordatiert.
Nach Ansicht des BaFin verstößt die Praxis der Vordatierung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gegen das aufsichtsrechtliche Begünstigungsverbot. Zur Begründung der Rechtsauffassung weist das BaFin auf Folgendes hin:
In der Zeit zwischen Abschluss und technischem Versicherungsbeginn könnten Risikoverschlechterungen eintreten, die weder bei der Prämienbemessung berücksichtigt worden sind noch nachträglich zu einer Prämienkorrektur führten.

KV für Kinder

Ab 1.1.2005 beträgt der Beitragssatz für alle Versicherten ab einem Alter von 23 Jahren, die keine Kinder erziehen oder erzogen haben, 1,1 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, für alle anderen Versicherten 0,85 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 0,85 %. (Ausgenommen von dieser Neuregelung bleiben alle vor dem 1.1.1940 Geborenen.) Die Beihilfe stellt nur eine teilweise Kostenerstattung nach Vorleistung des Beamten gegenüber dem Leistungserbringer dar. Sie beträgt beispielsweise bei Bundesbeamten 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Höhere Sätze gibt es für Bundesbeamte mit mehr als einem Kind (70 Prozent) sowie mitversicherte Personen, zum Beispiel Ehegatten 70 und Kinder 80 Prozent. Die Landes- und kommunalen Beihilfevorschriften können hier teilweise abweichende Erstattungssätze vorsehen.