Kostenlose KV privat Berechnung
Viele KV privat-Unternehmen lassen 70 bis 80 Prozent des Bruttoeinkommens aus der Angestelltentätigkeit als Obergrenze für das
Krankentagegeld zu. Zumeist wird allerdings eine Höchstgrenze bis zu 150 EUR Tagegeld vorgesehen. Das Krankentagegeld darf zusammen
mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Im Alter kann das GKV-Mitglied in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner wechseln, bei der die Rentenversicherung den
hälftigen Beitrag übernimmt. Zusätzlich sinkt der GKV- Beitrag im Gegensatz zu demjenigen der KV privat, weil auch das für die
Berechnung zu Grunde liegende Einkommen im Alter gegenüber dem in der aktiven Erwerbszeit sinkt.
Die Ermittlung können Sie in folgenden Schritten vornehmen:
Hochrechnung der aktuellen jährlichen Beitragsersparnis auf das voraussichtliche Rentenalter mit dem Aufzinsungssummenfaktor
((1+i/100)n - 1) / (i/100), wobei i = Prozentsatz einer Verzinsung, die auf das angesparte Kapital erzielbar ist und n = verbleibende
Jahre bis zum Renteneintritt.
Praxis-Beispiel
Ein 30-jähriger Mann wechselt in die KV privat und erzielt dabei 2.000 EUR jährliche Ersparnis, voraussichtlich will er
mit 65 in den Ruhestand eintreten. Das ersparte Geld legt er für 4 Prozent Zinsen an. Daraus ergibt sich zum Alter 65 ein Kapital
von 2.000 EUR × (1,0435 - 1) / 0,04 = 147.304 EUR.
Diese Berechnung vereinfacht sicher verschiedene Annahmen. So muss grundsätzlich als unbekannt vorausgesetzt werden:
Langfristige Beitragsentwicklung in der GKV
Langfristige Beitragsentwicklung in der KV privat
Politische Eingriffe in die Krankenversicherung mit Auswirkungen auf die oben gemachten Annahmen
Veränderungen im Lebenslauf des Versicherten, gesundheitliche Entwicklung, ggf. vorzeitiger Wunsch nach
Eintritt in den Ruhestand.
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