KV privat für Familien

In der KV privat ermittelt sich der Beitrag nach der Tarifart, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person bei Aufnahme in die Versicherung, ihrem Gesundheitszustand und daraus ggf. resultierenden Zuschlägen. Sollen Personen mitversichert werden, z. B. Familienangehörige, ist für sie jeweils ein eigener Beitrag zu berechnen.
Praxis-Beispiel
Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel versichert sich privat. Sein Beitrag beträgt 280 EUR, der Arbeitgeber übernimmt einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent = 140 EUR.
Später heiratet der Arbeitnehmer und bekommt Nachwuchs. Seine Frau ist nicht berufstätig. Frau und Kind versichert er ebenfalls privat, die Beiträge betragen 260 EUR für die Frau und 80 EUR für das Kind. Da Frau und Kind beim gesetzlich Versicherten als Familien Versicherte gegolten hätten, hat der privat versicherte Arbeitnehmer grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für seine Frau und sein Kind. Der Gesamtbeitrag übersteigt allerdings mit 620 EUR den durchschnittlichen Höchstbeitrag zur GKV von 500,04 EUR (Stand 3/2007, Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums), sodass der Arbeitnehmer nur Anspruch auf 50 Prozent von 500,04 EUR = 250,02 EUR Arbeitgeberzuschuss hat. 369,98 EUR hat er selbst zu zahlen.
Praxis-Tip
Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, lohnt sich der Wechsel in die KV privat rein finanziell für Familien häufig nicht, sofern der Versicherte die Familienmitglieder in vollem Umfang privat versichern muss. Berücksichtigen muss man allerdings auch die unterschiedlichen Leistungsniveaus zwischen GKV und KV privat. Der Beitragsunterschied wird schnell geringer oder kehrt sich sogar um, wenn man entsprechende Zusatzversicherungen zum GKV-Beitrag hinzurechnet, die zur Herstellung eines vergleichbaren Leistungsniveaus notwendig sind.

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AOK KV privat

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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