Kostenloser Vergleich Krankenversicherungen

Die Krankenversicherungen kann als Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Dafür kommen zum einen höherverdienende Angestellte und versicherungspflichtige Selbstständige in Frage, die die Krankenversicherungen als Ersatz einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen (so genannte substituierende Krankenversicherung) oder andere Personen, die in der GKV versicherungsfrei sind und sich deshalb dort nicht versichern können.
Durch die Vielzahl der Tarife und Tarifarten, den angebotenen Leistungen der verschiedenen Krankenversicherungen-Unternehmen lohnt ein Vergleich und bringt Ihnen in der Regel eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro jährlich.
Wir arbeiten mit einer Vielzahl von unabhängigen Versicherungsmaklern aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, die Sie gern kostenlos über die jeweiligen Krankenversicherungen-Versicherungsunternehmen beraten.
Fordern Sie einfach unverbindlich einen unabhängigen Vergleich aller Krankenversicherungen-Anbieter an und fangen Sie noch heute an zu sparen.

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Krankenversicherungen

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AOK Krankenversicherungen

Kranken- und pflegeversicherungsfreie Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK ; IKK; BKK, TKK, BARMER usw.) freiwillig versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % der Beiträge. Den Zusatzbeitrag von 0,9 % ab dem 1.7.2005 müssen auch sie allein tragen.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist 2008 auf einen monatlichen Höchstbetrag von 250,20 EUR (6,95 % v. 3 600 EUR) begrenzt. Für die Pflegeversicherung beträgt er 30,60 EUR (0,85 % von 3 600 EUR).

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Kostenloser Leistungsvergleich Krankenversicherungen

Grundsätzlich gilt, dass in der Krankenversicherungen nur die Prämie verlangt werden kann, die auf bestimmten Rechnungsgrundlagen beruht und für deren Kalkulation die Bildung von Alterungsrückstellungen verlangt wird. Individuelle Prämienvereinbarungen sind dabei nicht zulässig. Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich einen individuellen Leistungsvergleich für Ihre Krankenversicherungen an und lassen Sie sich von unseren unabhängigen Experten kostenlos über die Leistungen der Krankenversicherungen Anbieter informieren.

Krankenversicherungen online

In der Privaten Krankenversicherung ergibt sich eine Besonderheit im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsrecht privater Versicherungen.
Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen einer Krankenversicherungen die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen, d. h. die tatsächlichen Aufwendungen, nicht übersteigen.
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Leistungen Krankenversicherungen

Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen risikoerheblicher Vorerkrankungen, enthalten sind.

Krankenversicherungen für Mediziner

Die Krankenversicherungen für den Personenkreis der Mediziner, wie für Ärzte, Tierärzte, Assistenzärzte, sowie Apothekern und in anderen Heilberufen tätigen spezielle Tarife an, die die Selbstmedikation der Ärzte berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können. Für weitere Informationen zu den speziellen Tarifen der Krankenversicherungen für Mediziner fordern Sie einfach kostenlos und unverbindlich mehr Informationsmaterial, oder eine unabhängige und kostenlose Beratung an.